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Bund und Länder
Kommunen: Versorgung von Flüchtlingen dauerhaft finanzieren

Flüchtlingsunterkunft in Niedersachsen
Aus der Ukraine vertriebene Menschen sitzen in einer Flüchtlingsunterkunft im niedersächsischen Landkreis Peine. Foto: Moritz Frankenberg
In der Debatte um die Aufnahme von aus der Ukraine vertriebenen Menschen fordern die Kommunen «einen fairen Lastenausgleich». Man dürfe nicht auf den entstehenden Kosten sitzen bleiben.

Berlin. Vor den Bund-Länder-Beratungen am Donnerstag dringen die Kommunen den Bund zu einer dauerhaften Übernahme der Kosten für die Unterbringung und Versorgung ukrainischer Flüchtlinge.

«Zusätzlich zu 1000 bis 1200 Euro pro Geflüchtetem sollte der Bund auch die Vorhaltekosten für die Unterkünfte übernehmen», sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die Kommunen seien bereit zu tun, was sie könnten. «Wir erwarten aber eine dauerhafte und langfristige Finanzierung durch den Bund», sagte Landsberg.

«Wir brauchen einen fairen Lastenausgleich - den müssen Bund und Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz in dieser Woche beschließen», forderte auch der Präsident des Deutschen Städtetages, Markus Lewe. Bereits entstandene Kosten für die Unterbringung und die künftigen Kosten müssten erstattet werden, sagte Lewe dem RND. Reinhard Sager, der Präsident des Deutschen Landkreistages, verlangte eine «auskömmliche» Finanzierung. Neben den kreisfreien Städten seien auch die Landkreise die «maßgeblichen Kostenträger für Sozial- und Integrationsleistungen» und dürften nicht auf den Kosten sitzen bleiben, mahnte Sager im RND.

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer beraten am Donnerstag mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) über Fragen der Verteilung ukrainischer Flüchtlinge und die Finanzierung. Bei ihrer Konferenz am 17. März hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, die Aufnahme der Kriegsflüchtlinge als Gemeinschaftsaufgabe anzugehen. Für die Kostenfrage sollte eine Arbeitsgruppe bis zum 7. April einen Beschluss vorbereiten.

© dpa-infocom, dpa:220405-99-797541/2