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Angeklagter sagt erstmals aus
Ku'damm-Raser im Mordprozess: «Völlige Selbstüberschätzung»

Prozess um illegales Autorennen
Die gesperrte Tauentzienstraße nach einem illegalen Autorennen. Foto: Britta Pedersen
Sind die beiden Männer, die als Ku’damm-Raser bekannt wurden, Mörder? Die Richter des Berliner Landgerichts müssen erneut entscheiden. Vor dem zweiten Urteil überraschte ein Angeklagter mit einer Erklärung.

Berlin (dpa) - Vier beschriebene Seiten sind es, die einer der beiden Angeklagten überfliegt und wieder zu einem Verteidiger schiebt. Es ist die mit Spannung erwartete Erklärung eines der Männer, die als Ku'damm-Raser bekannt geworden sind.

Mehr als drei Jahre nach dem tödlichen Autorennen in der Berliner City bricht der 27-Jährige am Dienstag vor dem Landgericht sein Schweigen. Er sei damals überzeugt gewesen, dass durch seine Raserei «niemals etwas passiert, weil ich einfach zu gut war». Es sei maßlose Selbstüberschätzung gewesen.

«Mein AMG-Mercedes war damals mein Statussymbol», heißt es weiter in der Erklärung, die einer der beiden Anwälte des 27-Jährigen verliest. Er habe sich in seiner Selbstüberschätzung für einen perfekten Fahrer gehalten. Er habe geglaubt, dass er «jede vorstellbare komplizierte Situation im Griff haben würde».

Bis heute verstehe er nicht, wie es zu einem solchen Maß an Selbstüberschätzung gekommen sei. Den Jeep, den der Mitangeklagte gerammt hatte, habe er nicht gesehen. Sein Leben habe sich in einen «Trümmerhaufen» verwandelt.

Die beiden Sportwagenfahrer sollen sich in der Nacht zum 1. Februar 2016 ein illegales Rennen auf dem Berliner Kurfürstendamm geliefert und dabei laut Anklage mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde tödliche Folgen billigend in Kauf genommen haben. An einer Kreuzung war es zu einem Zusammenstoß mit einem Jeep gekommen, für den die Ampel auf Grün stand. Der Wagen wurde 70 Meter weit geschleudert. Der 69-jährige Fahrer starb noch in seinem Auto.

Die Angeklagten, inzwischen 27 und 30 Jahre alt, befinden sich seit drei Jahren in Untersuchungshaft. Für Aufsehen sorgte das erste Urteil: Erstmals in Deutschland wurde in einem Raser-Fall auf Mord und lebenslange Freiheitsstrafen entschieden. Im März 2018 hob der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung allerdings auf und ordnete eine neue Verhandlung vor einer anderen Kammer des Berliner Landgerichts an. Der BGH sah den bedingten Tötungsvorsatz nicht ausreichend belegt.

Der 27-Jährige, ein durchtrainierter Mann mit kahlem Kopf, wirkt äußerlich regungslos. «Ich bin sehr gerne meistens nachts sehr schnell gefahren, voller Begeisterung darüber, was mein Auto so hergab», trägt der Anwalt für den Raser vor. Zu dem Rennen mit dem 30-Jährigen sei es spontan gekommen. Es habe ein Stechen von Ampel zu Ampel sein sollen. Der 30-Jährige habe verloren und sei einfach weiter gerast.

«Letztlich entschied ich mich dafür, seine Verfolgung aufzunehmen», beschrieb der 27-Jährige den fatalen Verlauf. Als er auf die rote Ampel zugefahren sei, an der sich der Unfall ereignete, habe er noch gedacht: «Es wird schon gut gehen, da kommt keiner mehr quer.»

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten einen tödlichen Unfall als möglich erkannt, aber billigend in Kauf genommen haben. Die Verteidiger sagen hingegen, der Mordvorwurf sei nicht zu halten. Solchen Rasern käme das Risiko ihrer Fahrt erst gar nicht in den Sinn, sagte einer der Anwälte im Laufe des Verfahrens. Sie seien «zu einem bedingten Tötungsvorsatz schlichtweg nicht fähig».

Nach der Erklärung des 27-Jährigen sagt einer der Söhne des Getöteten, er erwarte eine Verurteilung wegen Mordes. Dass einer der Angeklagten sein Schweigen gebrochen habe, halte er für «ein taktisches Manöver und den Versuch, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen».

In der vergangenen Woche hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals ein Mordurteil gegen einen Raser wegen eines tödlichen Zusammenstoßes bestätigt. Es ist damit jetzt rechtskräftig. Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei weitere schwer verletzt.

Ein neues Urteil des Berliner Landgerichts scheint in Sicht: Am 7. März soll der Staatsanwalt plädieren. Zum Urteil könnte es nach derzeitigen Planungen am 26. März kommen.