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Wohnungsnot und hohe Mieten
Mieterbund will Grundgesetzänderung für bezahlbares Wohnen

Wohnungsgesuch
In begehrten Wohngegenden ein vertrauter Anblick: Wohnungssuche am Laternenpfahl. Foto: Oliver Berg
Mietvertrag
Die Mieterhöhungen vertreiben immer mehr Menschen aus ihren angestammten Wohnvierteln. Foto: Jens Kalaene Foto: dpanitf3
Wohnungen in Berlin
Wohnungen in einer Straße in Berlin-Moabit. An vielen Orten hatte es große Demonstrationen gegen hohe Mieten sowie Wohnungsnot gegeben. Foto: Sven Braun
Mietwohnung
Wohnungsbesichtigung in Hamburg. Foto: Axel Heimken
Eigentumswohnungen
Auch Eigentumswohnungen werden rasant teurer. Foto: Tim Brakemeier
Mietvertrag
Mietwohnung: Immer schwieriger zu bekommen - und zu bezahlen: Foto: DB Dieter Assmann
Prenzlauer Berg in Berlin
Hier wollen alle wohnen: Das inzwischen durchsanierte Szeneviertel Prenzlauer Berg in Berlin. Foto: Jens Kalaene
In vielen Städten steigen die Mieten rasant, die Menschen finden nur schwer eine bezahlbare Wohnung. Der Mieterbund bringt jetzt eine Verfassungsänderung ins Spiel. Löst das die Probleme?

Berlin (dpa) - In der aufgeheizten Debatte um steigende Mieten bringt der Deutsche Mieterbund ein Grundrecht auf bezahlbares Wohnen ins Spiel. Dazu regte er am Mittwoch eine Änderung im Grundgesetz an.

«Ein derartiges Grundrecht würde den Wertecharakter unserer Verfassung verstärken und den Sozialstaatsgedanken verdeutlichen», erklärte Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips in Berlin. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bezeichnete Wohnen als eine Existenzfrage für jeden Einzelnen und für den Zusammenhalt der Gesellschaft.

Während Gewerkschaften Zustimmung signalisierten, lehnte die Immobilienwirtschaft den Vorschlag als «ideologische Debatte» ab. Auch von der Unionsfraktion im Bundestag kam Widerstand.

Die Mieterbund verlangte von der Bundesregierung eine grundlegende Neuausrichtung in der Wohnungs- und Mietenpolitik. Die Losung «bauen, bauen, bauen» werde den Problemen nicht gerecht, betonte Rips. Stattdessen könnte das Grundgesetz um einen Artikel 14a erweitert und ein Grundrecht auf «angemessenes und bezahlbares Wohnen» eingeführt werden. Anders als in einer Reihe von Landesverfassungen sei das Recht auf Wohnen im Grundgesetz nicht ausdrücklich genannt.

Es müssten bezahlbare Wohnungen an den richtigen Standorten vor allem in Ballungsgebieten gebaut werden, so der Mieterbund. Neben einer Grundgesetzänderung forderte er, es müssten 80.000 Sozialwohnungen statt wie zuletzt 26.000 pro Jahr errichtet werden. Zudem solle der Bund bezahlbare Mietwohnungen steuerlich fördern und dafür im Gegenzug Mietobergrenzen festlegen. Kommunale Wohnungsbaufirmen und Genossenschaften müssten stärker unterstützt und Grundstücke von Bund und Ländern vorrangig billig an Kommunen vergeben werden, um darauf etwa Sozialwohnungen zu bauen. Die Politik müsse handeln, «ansonsten droht der Zerfall der Gesellschaft, insbesondere in den Großstädten».

Steinmeier sagte bei der Hauptversammlung des Deutschen Städtetags in Dortmund: «Wir müssen verhindern, dass unsere Städte zum sozialen Kampfplatz um das Wohnen werden.» Es brauche Mieten «auch um die sechs Euro statt nur jenseits der 16 Euro pro Quadratmeter», forderte der Bundespräsident. «Der Wohnungsmarkt ist kein Kasino.»

In der Debatte um bezahlbaren Wohnraum sind die Wellen zuletzt hochgeschlagen. Vielerorts gab es große Demonstrationen gegen hohe Mieten und Wohnungsnot. In Berlin stieß eine Bürger-Initiative eine Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren an, um Wohnungskonzerne zu enteignen. Und in Frankfurt brachte Oberbürgermeister Peter Feldmann einen Mietendeckel ins Spiel. Demnach sollen private Vermieter die Miete nur um ein Prozent pro Jahr anheben dürfen.

Von der Wohnungswirtschaft kam Kritik. Statt «ideologischer Debatten» benötige man Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum, darunter schnellere Grundstücksvergaben und Genehmigungsverfahren, erklärte der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Die Grünen zeigten in der Tendenz hingegen Zustimmung. «Wir fordern eine Wohngarantie, damit ein weiteres Explodieren der Mietkosten verhindert wird», sagte Chris Kühn, Sprecher für Wohnungspolitik.

Für eine Grundgesetzänderung gibt es aber hohe Hürden. Einem neuen Grundrecht auf bezahlbaren Wohnraum müssten Bundesrat und Bundestag mit einer Mehrheit von je zwei Dritteln zustimmen. Das wäre nur bei einem breiten Parteienbündnis denkbar, das sich bei einer solch grundlegenden Frage einigen müsste. Zudem bliebe der Haken, wie das Recht auf bezahlbares Wohnen in der Praxis durchgesetzt werden soll - vor allem in Städten, wo es schlicht nicht genug Wohnungen gibt.

Zwar werden Jahr für Jahr mehr neue Wohnungen errichtet, doch nicht genug, um den Bedarf zu decken. 2018 wurden 285.900 Wohnungen fertig - nur 0,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit verfehlte die Bundesregierung ihr Ziel von 375.000 neuen Wohnungen pro Jahr erneut. Um die große Nachfrage zu stillen, müssen laut Politik und Bauwirtschaft jährlich 350.000 bis 400.000 Wohnungen fertig werden.

Abhilfe könnte der Bau auf bundeseigenen Flächen schaffen. Dort könnten nach Einschätzung des Finanzministeriums etwa 20.000 Wohnungen entstehen, wie aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht. Konkret geht es dabei um 1048 Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die dem Bund gehört und über mehr als 36.000 Wohnungen verfügt. So einfach gehe es aber nicht, machte die Behörde klar: Die Entscheidung darüber, ob auf den Flächen Wohnungen gebaut werden können, liege bei den Kommunen.

Aus Sicht der Union löst eine Grundgesetzänderung denn auch nicht die Wohnungsnot. Der Mieterbund betreibe «Symbolpolitik». «Wir brauchen konkrete Impulse und Maßnahmen», sagte Kai Wegner, baupolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die Bundesregierung habe ein umfangreiches Maßnahmenpaket für den Wohnungsmarkt schon beschlossen - inklusive Änderungen des Mietrechts.

Die Gewerkschaft IG BAU sieht das anders. Die Unverletzlichkeit der Wohnung sei besonders geschützt. Voraussetzung sei aber, dass sich alle eine Wohnung leisten können. «Deshalb ist es folgerichtig, wenn das Grundgesetz um ein Grundrecht auf angemessenes und bezahlbares Wohnen ergänzt wird», sagte der Bundesvorsitzende Robert Feiger. Das hätte immerhin Signalwirkung. «Eine solche Klarstellung wirkt in die künftige Gesetzgebung und Auslegung bestehender Gesetze vor Gericht.»