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Energiepreise und Pandemie
Milliardenschwere Entlastungen für Bürger

Christian Lindner
«Mehr Geld für Bürger und Bürgerinnen im Portemonnaie»: Christian Lindner. Foto: Christoph Soeder
Hohe Energiepreise belasten viele Haushalte, dazu kommen die Auswirkungen der Pandemie. Der Staat will helfen. Finanzminister Lindner macht aber zugleich klar: die Mittel sind endlich.

Berlin. Angesichts gestiegener Energiepreise sowie der Folgen der Corona-Pandemie sollen Bürger und Firmen in Deutschland finanziell entlastet werden.

«Wir sichern den Bürgerinnen und Bürgern mehr Geld im Portemonnaie, und wir sichern den Betrieben Liquidität», sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP) im Bundestag. «Damit stützen wir langfristig die Zuversicht in eine gute wirtschaftliche Entwicklung.» Der Bundestag befasste sich erstmals mit Plänen der Koalition. Unterdessen billigte der Bundesrat einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Millionen Menschen.

Ein geplantes Steuerentlastungsgesetz sieht vor, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer anzuheben sowie den Grundfreibetrag. Die eigentlich erst am 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung der Pendlerpauschale für Fernpendler soll vorgezogen werden und rückwirkend zum 1. Januar 38 Cent betragen. Diese Maßnahme ist bis 2026 befristet. Derzeit beträgt die Pauschale bis zum 20. Kilometer 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 35 Cent

Die Ampel-Koalition hatte sich noch vor Beginn des Ukraine-Kriegs angesichts der gestiegenen Energiepreise auf ein erstes Entlastungspaket geeinigt.

«Die Mittel des Staates sind endlich»

Lindner sagte, angesichts einer von hoher Unsicherheit geprägten Lage sei es ein Gebot ökonomischer und politischer Vernunft, das Wachstum in Deutschland zu stärken, Inflationsrisiken entgegenzutreten und Härten abzufedern. «Zur Ehrlichkeit gehört aber eines dazu: Die Mittel des Staates sind endlich, er darf sich jetzt in dieser Situation auch nicht fiskalisch erschöpfen.»

Die Koalition hat sich inzwischen auf ein weiteres Entlastungspaket geeinigt. Dieses sieht etwa eine Energiepauschale vor. Außerdem ist geplant, Tickets für Busse und Bahnen günstiger zu machen: Für 90 Tage soll bundesweit ein Ticket für 9 Euro pro Monat im Öffentlichen Personennahverkehr angeboten werden. Wann dieses Ticket starten soll, ist aber noch nicht klar.

Bundesrat lässt Heizkostenzuschuss-Gesetz passieren

Der Bundestag debattierte außerdem erstmals über steuerliche Erleichterungen in der Corona-Pandemie. Lindner betonte, dass die degressive Abschreibung für sogenannte bewegliche Wirtschaftsgüter um ein Jahr verlängert werden soll. Die Pläne sehen außerdem vor, dass Arbeitnehmer auch für dieses Jahr in der Steuererklärung eine Homeoffice-Pauschale geltend machen können sollen.

Der Bundesrat ließ ein Gesetz zum Heizkostenzuschuss passieren, das bereits im Bundestag beschlossen wurde. Millionen Menschen in Deutschland bekommen wegen der hohen Energiepreise einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Ein Ein-Personen-Haushalt, der Wohngeld erhält, soll 270 Euro erhalten, ein Zwei-Personen-Haushalt 350 Euro, für jedes weitere Familienmitglied gibt es 70 Euro. Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, haben Anspruch auf einmalig 230 Euro.

Die Hilfen waren schon vor dem Krieg in der Ukraine beschlossen worden, ursprünglich aber mit deutlich niedrigeren Summen. Weil die Energiepreise seitdem noch einmal deutlich anzogen, stockten SPD, Grüne und FDP den Zuschuss auf. Nach Angaben des Bundeswohnministeriums profitieren davon rund 2,1 Millionen Bürger, etwa Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende oder Menschen, die wenig verdienen. Das Geld soll ohne Antrag direkt auf die Konten überwiesen werden.

Der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler nannte die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Steuerentlastungen «kreativ-, mut- und ambitionslos». Die Union schlage vor, dass die Steuerpflichtigen drei Jahre Verluste zurücktragen könnten, um sie mit den Gewinnen aus dem Vor-Corona-Jahr 2019 verrechnen zu können. «Die von der Ampel vorgeschlagenen zwei Jahre helfen den krisenbetroffenen Unternehmen hingegen nicht, da den ins Corona-Jahr 2020 zurückgetragenen Verlusten keine entsprechenden Gewinne gegenüberstehen.»

Entwurf Gesetz

© dpa-infocom, dpa:220408-99-848107/2