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Oktoberfest
Wiesn-Kopie in Dubai darf nicht mit Münchner Original werben

Oktoberfest
München geht vor Gericht gegen die Veranstalter eines geplanten «Oktoberfests» in Dubai vor. Foto: Felix Hörhager/dpa
Zieht das abgesagte Münchner Oktoberfest in diesem Jahr nach Dubai um? Diesen falschen Eindruck haben die Veranstalter eines Fests in dem Wüstenstaat erweckt - und müssen nun auf einen Werbeslogan verzichten.

München/Dubai (dpa) - Die Veranstalter eines geplanten «Oktoberfests» in Dubai dürfen nicht mehr mit Anspielungen auf das Münchner Original für ihr Event werben.

Mit Formulierungen wie «Oktoberfest goes Dubai» hätten sie den falschen Eindruck erweckt, das Traditionsfest ziehe in diesem Jahr in das arabische Emirat um, entschied das Landgericht München I. Diese Art der Reklame bediene sich am Weltruf der Wiesn in der bayerischen Landeshauptstadt.

Die Richter gaben damit dem Antrag der Stadt München auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Veranstalter, den Schausteller Charles Blume und den früheren Münchner Gastronom Dirk Ippen, statt. Ebenfalls untersagt sind demnach Sätze wie «das traditionelle Oktoberfest» oder die Behauptung, dass «das größte Volksfest der Welt noch größer» werde. Auch Abbildungen des Münchner Oktoberfests, die etwa das ikonische Riesenrad enthalten, sind laut Urteil künftig tabu.

Den Plänen der Veranstalter zufolge soll das Wüsten-«Oktoberfest» am 7. Oktober beginnen, ein halbes Jahr dauern und mit über 30 Festzelten auf 400 000 Quadratmetern aufwarten. Damit würde es flächenmäßig die Münchner Wiesn übertreffen, die in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie zum zweiten Mal abgesagt wurde. Auf einer Website wird die Nachahmung als das «größte Festival der Welt» beworben - garniert unter anderem mit einem Video des Münchner Originals.

Die Stadt hatte argumentiert, bei der Werbung handle es sich um eine Irreführung, die den Ruf des traditionellen bayerischen Fests beschädige und gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb verstoße. Verbraucher würden dadurch getäuscht.

Der Vorsitzende Richter Georg Werner sagte in der Verhandlung: «Der Kernpunkt ist: Was versteht ein Verbraucher unter dem Begriff "Oktoberfest"?» Die Veranstalter bestritten, dass die Werbung sich explizit auf das Fest in München bezieht. Anwalt Mike Rasch sagte, der Slogan «Oktoberfest goes Dubai» bedeute lediglich, dass «ein Fest im Oktober mit Bier, mit Brezn, mit Zelten» in dem Emirat stattfinde.

Von einem scheinbaren Umzug könne nicht die Rede sein. Zudem sei das Fest in Dubai bereits in Planung gewesen, bevor die Münchner Veranstaltung abgesagt wurde. Beklagtenanwalt Manfred Zipper argumentierte, laut der Werbung finde lediglich «irgendein "Oktoberfest"» in Dubai statt.

Der Chef der Münchner Wiesn, Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner, sagte, er sei «erleichtert» über das Urteil. Die pandemiebedingte «Oktoberfest»-Lücke zum Geldverdienen zu nutzen, sei «schäbig». Der Ruf der Wiesn könne durch die Kopie so schweren Schaden nehmen, dass Besucher auch das Original nicht mehr besuchen wollen.

Das Urteil verbietet entsprechende Werbung lediglich in Deutschland. Nach Angaben der Veranstalter zielt das Marketing allerdings gerade nicht auf das Heimatland des Bierfests an, sondern auf andere Regionen der Welt. Insbesondere solle das Fest Besucher der Weltausstellung in Dubai anziehen. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

© dpa-infocom, dpa:210625-99-135938/5

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