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BGH verweist auf OLG
Neue Verhandlung über Schadenersatz nach Silikonskandal

BGH entscheidet über Schadenersatz
Im Streit um Schadenersatz im Skandal um minderwertige Brustimplantate aus Industrie-Silikon verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Der Silikon-Skandal um Brustimplantate betrifft viele Frauen. Beim französischen Hersteller ist kein Schadenersatz mehr zu holen. Der Fall ist sehr kompliziert und nun muss das Oberlandesgericht (OLG)in Nürnberg sich wieder damit befassen.

Karlsruhe (dpa) - Einen Schadenersatz-Streit im Skandal um minderwertige Brustimplantate aus Industrie-Silikon hat der Bundesgerichtshof (BGH) an das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg zurückverwiesen.

Der VII. Zivilsenat hob das Urteil des OLG auf, das eine Haftung des TÜV Rheinland schon aus Rechtsgründen ausgeschlossen hatte. Die AOK Bayern hatte für 26 Patientinnen Operationskosten von zusammen mehr als 50 000 Euro eingefordert, bei denen reißanfällige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) ausgetauscht worden waren. (Az. VII ZR 151/18)

Nach dem BGH-Urteil muss das OLG aber inhaltlich prüfen, ob eine Haftung des TÜV Rheinland infrage kommt. Das Unternehmen hatte Qualitätssicherung und Dokumentation von PIP geprüft, damit der Hersteller CE-Kennzeichen an seinen Produkten als Voraussetzung für den Einsatz in Deutschland anbringen konnte.

PIP hatte bis 2010 jahrelang Implantate mit für diesen Zweck nicht zugelassenem Industriesilikon verkauft. Das Unternehmen meldete 2011 Insolvenz an und wurde liquidiert.

BGH-Mitteilung zu dem Urteil vom 22. Juni 2017

EuGH-Urteil vom 16. Februar 2017

BGH-Vorlagebeschluss vom 9. April 2015

TÜV-Mitteilung zu dem Urteil vom 22. Juni 2017

TÜV Rheinland über seine Tätigkeit für PIP

Paragraf 6 Medizinproduktegesetz

Paragraf 823 BGB - Schadenersatzpflicht

BGH-Mitteilung zum Urteil vom 27. Februar 2020