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Frauen aus fünf Fraktionen
Parlamentarierinnen loten Chancen für Paritätsgesetz aus

Bundestag
Im Bundestag sitzen mehr als doppelt soviel Männer wie Frauen. Foto: Christoph Soeder
Die Bundesregierung will kein Gesetz zur Einführung einer Frauenquote im Bundestag auf den Weg bringen. Nun kümmern sich die Frauen selbst.

Berlin (dpa) - Frauen aus verschiedenen Fraktionen wollen einem Medienbericht zufolge die Chancen für eine Initiative zu einem Paritätsgesetz ausloten, das den Frauenanteil im Bundestag erhöhen soll.

Das Treffen von Parlamentarierinnen von Union, SPD, FDP, Grünen und Linkspartei sei für Donnerstagvormittag geplant. Thema solle ein Gesetz für die gleiche Anzahl von Frauen und Männern im Parlament sein, berichtet «Der Spiegel».

«Am liebsten würden wir das Paritätsgesetz mit der Wahlrechtsreform verbinden», sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast dem «Spiegel». «Ich freue mich, dass wir uns dafür nun mit Kolleginnen aus anderen Fraktionen zusammensetzen.» Die CDU-Abgeordnete Yvonne Magwas, Vorsitzende der Gruppe der Frauen in der Unionsfraktion, sagte: «Es sollte nicht bei dem einen Treffen bleiben.» Es könne sich eine Parlamentarierinnen-Gruppe daraus entwickeln.

Als erstes Bundesland hatte Brandenburg im Januar ein Gesetz beschlossen, nach dem alle Parteien für die Landtagswahl gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten aufstellen müssen. Auch in der Bundespolitik hatte es im Umfeld des 100. Jahrestags des Frauenwahlrechts in Deutschland Forderungen nach einer Änderung des Wahlrechts gegeben.

Die Bundesregierung hat bereits deutlich gemacht, dass sie selbst kein Gesetz zur Einführung einer Frauenquote im Bundestag auf den Weg bringen will. Es sei langjährige Praxis, dass eine solche Initiative aus den Reihen des Parlaments und nicht von der Regierung kommen müsse, hatte das Familienministerium auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion erklärt, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) Anfang des Monats berichtete. Ob eine entsprechende Änderung des Wahlrechts mit dem Grundsatz der Wahlfreiheit vereinbar sei, müsse zudem verfassungsrechtlich noch geprüft werden.