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Wiesencamp durchsucht
Razzia am Hambacher Forst nach Zwischenfällen an Weihnachten

Razzia am Hambacher Forst
«Es ist nicht geplant, das Wiesencamp oder die Baumhäuser im Wald zu räumen», sagte eine Sprecherin. Foto: David Young
Hambach (dpa) - Nach mehreren Zwischenfällen am Hambacher Forst hat die Polizei das sogenannte Wiesencamp der Braunkohle-Gegner durchsucht. Auch eine Werkstatt in Düren war Ziel der Razzia, wie die Polizei mitteilte.

Die Beamten seien bei der Aktion von einigen Braunkohle-Gegnern mit Gegenständen beworfen und mit Urin bespritzt worden. Die Polizei setzte Pfefferspray ein. Die Bewohner des Wiesencamps beklagten auf Twitter übermäßige Gewalt der Polizisten.

Zwei Frauen und ein Mann wurden nach Polizeiangaben wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung festgenommen. Neben Mobiltelefonen seien ein Beil, zwei Zwillen und ein Gefäß mit einer verdächtigen Flüssigkeit sowie Pfefferspray und Computer sichergestellt worden, teilte die Polizei weiter mit. Im Wald entdeckten Beamte zudem versteckte «Krähenfüße», Kugeln, Wurfmesser, einen mit Benzin gefüllten Kanister und einen mit Nägeln gespickten Besenstiel, wie es weiter hieß.

Zuvor hatten Angriffe auf einen Gerätestützpunkt des Energiekonzerns RWE und ein gefundener Brandsatz an einer Pumpstation für Aufsehen gesorgt. Nach Polizeiangaben hatten mehrere Vermummte an Heiligabend und im Verlauf der Nacht zum 1. Weihnachtstag das Sicherheitscamp von RWE im Hambacher Forst mit Molotowcocktails und Steinen beworfen. Dabei gerieten zwei Fahrzeuge in Brand, zwei weitere Autos wurden durch Steinwürfe beschädigt. Einen Tag später verhinderte die Polizei nach eigenen Angaben einen Brandanschlag auf eine Pumpstation. Es wird wegen versuchter vorsätzlicher Brandstiftung ermittelt.

Seit Jahren stehen sich Gegner und Befürworter der Braunkohle im Hambacher Forst unversöhnlich gegenüber. Nach der Beseitigung der Baumhäuser wollte RWE im Oktober eigentlich einen Großteil des Waldes für den Braunkohletagebau Hambach abholzen. Das Oberverwaltungsgericht Münster verfügte aber einen vorläufigen Rodungsstopp. Seitdem ist der Wald nicht mehr Betriebsgelände, sondern öffentlich zugänglich und unterliegt dem Forstgesetz.