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Gutschein nur freiwillig
Reise geplatzt: Kunden sollen Geld zurückfordern können

Venedig
Gondeln sind auf dem Canal Grande an Holzpfählen festgemacht. Foto: Anteo Marinoni/LaPresse/AP/dpa
Wie die Sommerferien im Corona-Jahr aussehen werden, ist noch mehr als ungewiss. Doch für viele Kunden ist der Urlaubstraum schon jetzt geplatzt. Sie sollen das Geld für eine Pauschalreise zurückbekommen, wenn sie wollen. Die Reisebranche ächzt.

Berlin (dpa) - Wer wegen der Corona-Krise eine Pauschalreise nicht antreten kann, soll sein Geld zurückverlangen können. Eine zunächst von der Bundesregierung geplante Gutschein-Lösung soll es nur noch als freiwillige Möglichkeit für Verbraucher geben. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) appellierte gleichwohl an Betroffene, einen Gutschein zu akzeptieren: «Wer sich für einen Gutschein entscheidet, leistet auch einen wichtigen Beitrag dazu, die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen im Reisesektor zu erhalten.»

Der Reiseverband DRV sprach von einer «Scheinlösung», die die Probleme der Branche nicht löse. Gutscheine hätten nur geringe Akzeptanz. «Reiseveranstalter müssen daher weiterhin an den Großteil ihrer Kunden Geld rückerstatten - Geld, das schlicht nicht vorhanden ist», sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig. Es gehe um ein Volumen von sechs Milliarden Euro. «Die Stornierungen ziehen auch den Reisebüros den Boden unter den Füßen weg.» Fiebig bekräftigte die Forderung der Branche nach staatlicher Unterstützung.

Auch die Grünen im Bundestag mahnten Unterstützung für die Reisebranche an. «Wir benötigen daher einen Rettungsfonds für alle Wirtschafts- und Rechtsformen der Touristik, wir brauchen einen Kundengeldabsicherungsfonds. Wir benötigen darüber hinaus höhere Soforthilfen, auch für Solo-Selbstständige sowie eine monatliche Pauschale», erklärten der Sprecher für Tourismuspolitik, Markus Tressel, sowie die Sprecherin für Verbraucherschutz, Tabea Rößner. «Die Reisewirtschaft steht finanziell am Abgrund.»

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), sagte, Insolvenzen müssten so weit wie möglich vermieden werden. «Deshalb hat das Bundeskabinett heute außerdem beschlossen, dass sich die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen bis Juni darauf verständigen wollen, Hilfen für die Reiseveranstalter und die Reisebüros zu ermöglichen.»

Die ursprünglichen Berliner Pläne waren am Widerstand der Brüsseler EU-Kommission gescheitert, weil europäisches Reiserecht für derartige Fälle einen Anspruch auf Erstattung vorsieht. Mit einer verpflichtenden Gutschein-Lösung wollte die Regierung Reiseveranstalter und Reisebüros vor Insolvenzen schützen.

Bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Pauschalreisen, die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfanden, sollen Reiseveranstalter Kunden statt der Erstattung Gutscheine für spätere Reisen anbieten können. Die Gutscheine sind laut Bundesregierung über die bisherige Versicherung abgesichert und falls nötig darüber hinaus durch eine staatliche Garantie über den kompletten Wert - diese Garantie würde auch dann greifen, wenn ein Anbieter in die Insolvenz geht. Wird ein Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst, werde das Geld ausgezahlt. Reisende können das Angebot aber auch ablehnen und auf die sofortige Auszahlung des Geldes bestehen.

Das Bundesjustizministerium will die Details nun in einem Gesetzentwurf formulieren. Darüber hinaus wolle die Regierung der Reisebranche ermöglichen, bestehende Hilfsprogramme zu nutzen, kündigte Lambrecht an.