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Coronavirus
Rheinland-Pfalz beschließt Ausnahmen für Geimpfte

Corona-Impfung
Eine Mitarbeiterin des Impfteams überprüft vor Beginn der Corona-Impfungen im Seniorenheim eine Spritze mit dem Impfstoff gegen Covid-19. (Archivbild). Foto: Thomas Frey/dpa Pool/dpa
Wer in Rheinland-Pfalz vollständig gegen Corona geimpft worden ist, darf in Zukunft von Ausnahmeregelungen profitieren. Rund fünf Prozent der Landesbevölkerung sind davon derzeit betroffen.

Mainz (dpa) - Für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Menschen gelten in Rheinland-Pfalz künftig Ausnahmen von der Testpflicht und der Absonderungspflicht nach der Einreise aus einem Risikogebiet.

Das beschloss das Kabinett am Freitag, wie das Gesundheitsministerium in Mainz mitteilte. Fünf Prozent der Rheinland-Pfälzer haben laut Robert Koch-Institut bislang zwei Impfungen bekommen.

Als vollständig geimpft gelte nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission derzeit, wer vor 14 Tagen die zweite Impfung bekommen habe und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweise. Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz müsse den Betreibern - also etwa den Anbietern körpernaher Dienstleistungen oder der Außengastronomie - schriftlich oder digital nachgewiesen werden. Diese Änderung gilt ab Sonntag, zunächst bis zum 25. April.

Die Pflicht zur Absonderung von Mitbewohnern und Kontaktpersonen nach der Einreise aus einem Risikogebiet gilt von Montag an nicht mehr für vollständig Geimpfte. Voraussetzung ist, dass keine Symptome einer Coronavirus-Erkrankung vorliegen und die Einreise nicht aus einem Virusmutantengebiet erfolgte. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 10. Mai. Davon ausgenommen sind Patienten und Bewohner von stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen.

© dpa-infocom, dpa:210409-99-144380/2

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