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Justiz
Sächsische AfD reicht Klage gegen 2G-Regeln ein

2G-Regel in der Gastronomie
Eine Gaststätte in Prenzlauer Berg in Berlin informiert seine Gäste über die 2G-Regel. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Sachsen gilt als Vorreiter bei der 2G-Regel in Restaurants oder Kneipen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Für die AfD kommt das einem Impfzwang gleich - die Partei zieht vor Gericht.

Dresden (dpa) - Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag geht gerichtlich gegen die neue Corona-Schutzverordnung vor. Die Abgeordneten wollen vom Verfassungsgerichtshof die 2G-Regel überprüfen lassen, wie die Fraktion am Sonntag mitteilte.

Sachsen hatte am Montag (7. November) als erstes Bundesland die 2G-Regel in weiten Teilen des öffentlichen Lebens eingeführt. Dies bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene in Restaurants, Kneipen oder Diskotheken dürfen, ein negativer Test reicht nicht mehr.

«Die 2-G-Regel läuft auf einen Impfzwang hinaus. Dieser
Impfzwang ist verfassungswidrig», sagte Fraktionschef Jörg Urban.
Da die Corona-Impfstoffe bisher nur eine bedingte Zulassung hätten,
kollidiere die 2G-Regel mit dem Recht auf körperliche
Unversehrtheit. Darüber sei die Regelung eine inakzeptable
Ungleichbehandlung der Bürger und stelle eine Diskriminierung
der Ungeimpften dar. «Ministerpräsident Michael Kretschmer
(CDU) spaltet damit unsere Gesellschaft. Unsere Klage soll dazu
beitragen, diesen Riss wieder zu kitten», betonte Urban.

© dpa-infocom, dpa:211114-99-991910/2