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Ziel: Leichtere Abschiebungen
Seehofer legt Entwurf für «Geordnete-Rückkehr-Gesetz» vor

Abschiebung
Polizisten bringen einen jungen Mann aus Afghanistan zur Abschiebung zum Frankfurter Flughafen. Foto: Boris Roessler
Seit seinem Antritt als Innenminister redet Horst Seehofer darüber, dass er die Zahl der Abschiebungen erhöhen will. Jetzt hat er einen konkreten Maßnahmenkatalog vorgelegt. Aus Sicht von Pro Asyl ist es ein Kompendium des Grauens.

Berlin (dpa) - Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will ausreisepflichtigen Ausländern, die ihre Abschiebung hintertreiben, das Leben schwer machen.

Einen Entwurf für ein Gesetz zur verbesserten Durchsetzung der Ausreisepflicht übermittelte sein Ressort an die anderen Ministerien. Ähnlich wie beim jüngst verabschiedeten Gute-Kita-Gesetz, soll wohl auch hier ein positiv klingender Name helfen, Bürger und Koalitionspartner zu überzeugen: Seehofers Reform heißt «Geordnete-Rückkehr-Gesetz».

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), sagte: «Es könnte auch «Schnellere-Ausreise-Gesetz» heißen.» Im Kern gehe es darum, den rechtlichen Rahmen «so zu schärfen, dass Rückführungen auch tatsächlich stattfinden».

Im vergangenen Jahr standen 26 114 geglückten Rückführungen rund 31.000 gescheiterte Abschiebungen gegenüber. 8000 der Abschiebungen scheiterten am Tag der geplanten Ausreise - weil der Ausländer an seinem normalen Aufenthaltsort nicht angetroffen wurde oder weil er Widerstand leistete.

Der Entwurf sieht vor, dass künftig bestraft werden kann, wer Betroffene vor einer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung warnt. Dadurch fühlen sich auch Nichtregierungsorganisationen wie Pro Asyl bedroht. «Flüchtlingshelfer sollen durch dieses Gesetz kriminalisiert werden», sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt. Die Grünen forderten die mitregierende SPD auf, Sorge zu tragen, «dass dieser Angriff auf individuelle Grundrechte und den Rechtsstaat niemals in Gesetzesform gegossen wird», wie ihre Flüchtlingsexpertin Luise Amtsberg der «Stuttgarter Zeitung» und den «Stuttgarter Nachrichten» (Donnerstag) sagte.

Eine Steigerung der Zahl der Rückführungen, wie sie Seehofer zu Beginn seiner Amtszeit angekündigt hatte, ist bislang ausgeblieben. Allerdings waren in den Jahren 2016 und 2017 viele abgelehnte Asylbewerber aus den Balkan-Staaten in ihre Heimat zurückgekehrt. Und das ist in der Regel leichter zu organisieren als eine Abschiebung nach Ghana oder Algerien.

Nach Angaben aus dem Bundesinnenministerium lebten in Deutschland Ende 2018 rund 236.000 Ausreisepflichtige. Das sind zum Großteil abgelehnte Asylbewerber, aber auch einige Ausländer, die nach Ablauf ihres Visums einfach geblieben waren. Von den ausreisepflichtigen Ausländern besaßen etwa 180.000 eine Duldung. Oft hat das humanitäre Gründe: etwa eine Erkrankung oder das Bestreben, dass ein Kind seine Ausbildung beenden soll. Vielfach ist aber die Identität unbekannt oder es fehlen Papiere.

Mit Sorge sehen Flüchtlingshelfer Seehofers Vorschlag, abgelehnten Asylbewerbern, die bei der Offenlegung ihrer Identität und der Beschaffung von Ersatzpapieren nicht mitwirken, nur eine Art «Duldung light» zu gewähren. Sie werden dadurch von Integrationsangeboten ausgeschlossen und erhalten auch keinen Zugang zum Arbeitsmarkt.

Für einige Aufregung hatte im Vorfeld auch Seehofers Idee gesorgt, Ausreisepflichtige in Justizvollzugsanstalten unterzubringen. Seine Ministerialbeamten betonen jedoch, Strafgefangene und Ausreisepflichtige sollten so voneinander getrennt werden, dass sie einander nie begegnen. Bundesweit gibt es aktuell 479 Plätze, die speziell für die Unterbringung von abzuschiebenden Ausländern geschaffen wurden. In Sachsen-Anhalt, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein sollen zwar in den kommenden Jahren weitere Kapazitäten geschaffen werden. Das löst das Problem aber kurzfristig noch nicht.

Das Ausweisungsrecht will Seehofer so überarbeiten, dass Ausländer, die wegen Sozialleistungsbetrugs oder Drogendelikten verurteilt wurden, leichter ausgewiesen werden können.

In dem Referentenentwurf heißt es: «Nur wenn sichergestellt ist, dass vollziehbar Ausreisepflichtige unser Land tatsächlich verlassen, hat Deutschland die Ressourcen, diejenigen Menschen, die Schutz benötigen, zu unterstützen, insbesondere bei der Integration.»

Das Bundesinnenministerium will außerdem die Voraussetzungen für Ausreisegewahrsam so fassen, dass diese Maßnahme in Zukunft leichter angeordnet werden kann. Für Straftäter, die nicht abgeschoben werden können, stellt sich Seehofer eine Wohnsitzauflage, Meldepflichten und elektronische Fußfesseln vor - ähnlich wie es bisher schon bei terroristischen Gefährdern praktiziert wird. Das würde unter anderem Menschen betreffen, die aus Syrien oder anderen Konfliktregionen kommen, in die aktuell nicht abgeschoben wird.