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Escort-Dame angegriffen
Strafbefehl gegen Ex-Radprofi Jan Ullrich

Jan Ullrich
Jan Ullrich hat den Strafbefehl akzeptiert. Foto: Ennio Leanza
Der Fall sorgte für reichlich Aufsehen: Im August 2018 wurde der frühere Radsportprofi Jan Ullrich nach einem Angriff auf eine Escort-Dame in einem Hotel festgenommen. Er kam kurz darauf wieder auf freien Fuß. Nun ist klar - er muss nicht vor Gericht.

Frankfurt/Main (dpa) - Der frühere Radsportstar Jan Ullrich muss wegen eines gewalttätigen Angriffs auf eine Escort-Dame nicht vor Gericht. Das Amtsgericht Frankfurt erließ einen Strafbefehl gegen den 45-Jährigen, den Ullrich bereits akzeptiert hat.

Es gehe dabei um den Verdacht der Körperverletzung und versuchten Nötigung, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main am Mittwoch mit, ohne einen Namen zu nennen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur handelt es sich um Jan Ullrich.

Der frühere Weltklasse-Radprofi muss insgesamt 7200 Euro bezahlen, verteilt auf 180 Tagessätze zu 40 Euro. Da der Strafbefehl bereits rechtskräftig ist, gilt Ullrich als vorbestraft. Ein weiterer Tatvorwurf - Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - wurde vom Gericht nicht weiter verfolgt. Die Sport-Legende selbst oder ein Anwalt waren für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.

Ullrich gilt als einer der besten deutschen Radsportler. 1997 gewann er als erster und bislang einziger Deutscher die Tour de France. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat sich der ehemalige Rennsportprofi bei dem Opfer, einer damals 31 Jahre alten Escort-Dame, für den Übergriff entschuldigt und eine Entschädigung gezahlt. Die Frau sei daraufhin nicht mehr an einer weiteren Strafverfolgung interessiert gewesen. Wie viel Geld an die Frau gezahlt wurde, ist unklar.

Zu dem Zwischenfall war es in der Nacht zum 10. August 2018 in einem Frankfurter Luxushotel gekommen. Den Ermittlungen zufolge beleidigte Ullrich die Frau zunächst. Außerdem habe er die 31-Jährige aufgefordert, die im Voraus für ihre Dienste gezahlten 600 Euro zurückzuzahlen.

«Als die Geschädigte sich in eine Ecke des Hotelzimmers flüchtete, griff der Angeklagte ihr mit einer Hand an den Hals und stieß sie mit dem Rücken gegen eine Wand», heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Der Sportler habe die Frau daraufhin gewürgt und mit der Faust gegen ihren Arm geschlagen. Das Opfer erlitt unter anderem Hautrötungen, einen Bluterguss sowie Schmerzen an Hals und Schultern, die ihre Bewegungsfähigkeit eingeschränkt hätten.

«Der Angeklagte befand sich bei Tatbegehung aufgrund vorherigen Alkohol- und Drogenkonsums in einem Zustand, in dem seine Fähigkeit, nach der vorhandenen Unrechtseinsicht zu handeln, erheblich vermindert war», teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zwischenzeitlich wurde gegen Ullrich, der damals mehrere Stunden nach seiner Festnahme wieder auf freien Fuß gekommen war, sogar wegen eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt. Bei der Polizei machte er keine Aussage, ein Haftbefehl wurde nicht erlassen.

Später stellte sich heraus, dass die Gewalttätigkeiten rechtlich nur als einfache Körperverletzung zu werten waren: Das Leben der Geschädigten sei durch das Würgen nicht einmal «potenziell gefährdet» gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Der Strafbefehl ist ein Verfahren vor dem Amtsgericht, bei dem das Gericht auf Antrag einer Staatsanwaltschaft ohne eine Hauptverhandlung entscheidet. Infrage kommen dafür nur Straftaten, die nicht so schwer wiegen.

Rund eine Woche vor dem Vorfall in Frankfurt war Ullrich nach einem Streit mit seinem Nachbarn, dem Schauspieler und Regisseur Til Schweiger, auf Mallorca vorübergehend in Gewahrsam genommen worden. Im Herbst 2018 räumte der frühere Radsportstar in einem Statement Drogenprobleme ein und unterzog sich nach eigenen Angaben einer Behandlung.