Den Rechtsstreit hat Petry gewonnen, bestätigte eine Sprecherin des Kölner Landgerichts einen Bericht der «Welt am Sonntag». Demnach hatte die AfD die Verwendung des Namensbestandteils «blau» untersagen lassen wollen, scheiterte aber. Die AfD verwende zwar diese Farbe für ihre Auftritte, die Farbe werde aber nicht ausschließlich mit der Partei identifiziert, begründeten die Richter.
Darüber hinaus sei «blau» kein Namensbestandteil der AfD - anders als bei den Grünen. Gegen das Urteil könnte die AfD Berufung einlegen.