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Prozess
Urteil im Missbrauchskomplex Münster: Neun Jahre Haft

Landgericht Münster
Vor Gericht muss sich ein 27 Jahre alter Mann wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Foto: Roland Weihrauch/dpa/Archiv
Erneut verurteilt das Landgericht Münster nach sexuellem Missbrauch von Kindern einen Mann zu einer Haftstrafe. Der Student legt eine Lebensbeichte ab und räumt mehr Taten ein als angeklagt waren.

Münster (dpa) - Im Missbrauchskomplex Münster hat das Landgericht einen 27-jährigen Mann wegen mehrfachem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zu neun Jahren Haft verurteilt.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers blieb die Große Strafkammer damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die hatte neben fast elf Jahren Haft auch die anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 121 KLs 1/20).

Das Gericht begründete das Strafmaß mit dem ausführlichen Geständnis des 27-Jährigen. Der nicht vorbestrafte Student hatte im Prozess deutlich mehr Taten eingeräumt als ursprünglich angeklagt waren. Verurteilt wurde er jetzt für 8 Taten des sexuellen und 13 des schweren sexuellen Missbrauchs. Der Vorsitzende Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einer Lebensbeichte. Die Notwendigkeit einer sich der Haft anschließenden Sicherungsverwahrung zum Schutz der Allgemeinheit sah das Gericht nicht.

Die Aussagen des Studenten - auch als Zeuge in einem anderen Prozess - hatten zur Festnahme der Lebensgefährtin des Hauptangeklagten geführt. Der Mutter wirft die Staatsanwaltschaft vor, den Missbrauch an ihrem eigenen Kind nicht verhindert zu haben. Weitere Prozesse - wie gegen den IT-Techniker, der als Haupttäter gilt, und weitere Angeklagte - sind am Landgericht Münster anhängig. Hier werden Urteile erst im Frühjahr erwartet.

Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Tatkomplexen in Nordrhein-Westfalen, die seit dem Jahr 2019 aufgedeckt wurden. Es geht dabei um sexuelle Gewalt an einer Vielzahl von Kindern und um große Netzwerke mit zahlreichen Beteiligten und Opfern. Nach Angaben der Polizei in Münster gibt es derzeit in dem Komplex 44 Tatverdächtige, von denen 29 in Untersuchungshaft sitzen. Die Ermittler gehen bislang von rund 30 missbrauchten Kindern aus.

Der Fall Münster kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben. Ein Mann aus Schleswig-Holstein ist bereits rechtskräftig verurteilt - zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Er hatte ein Geständnis abgelegt und dem Opfer so eine Zeugenaussage vor Gericht erspart. Zwei Männer aus Hannover wurden zu Haftstrafen von fast acht und knapp über vier Jahren verurteilt. Diese Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:210309-99-743664/4