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Neonazi-Netzwerk
Verbot von «Combat 18»: Innenministerium mahnt zur Sorgfalt

«Combat 18»
Sichergestellte Waffen des Neonazi-Netzwerks «Combat 18» in Kiel. Foto: Horst Pfeiffer/Archiv
Die SPD fordert ein schnelles Verbot eines gewaltbereiten Neonazi-Netzwerks. Im zuständigen Innenministerium aber reagiert man zurückhaltend.

Berlin (dpa) - Das Bundesinnenministerium hat sich zurückhaltend zur Frage eines schnellen Verbots des Neonazi-Netzwerks «Combat 18» geäußert.

Bei «Combat 18» handele es sich um eine neonazistische, rassistische, fremdenfeindliche, demokratiefeindliche und gewaltbereite Gruppierung, sagte eine Ministeriumssprecherin am Montag in Berlin. Verbotsverfügungen bedürften aber einer sorgfältigen Prüfung, damit sie auch vor Gericht Bestand hätten. «Unsere Verfassung stellt hohe Anforderungen auch an das Verbot von Vereinen, die eingehalten werden müssen, hierzu bedarf es zahlreicher Beweise, die sorgfältigst überprüft und hinterlegt werden müssen», sagte sie weiter.

Die «Süddeutsche Zeitung» hatte über ein Papier der SPD berichtet, wonach sich die Sozialdemokraten für ein rasches Verbot von «Combat 18» einsetzen wollen. Hintergrund seien der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU), rassistisch motivierte Angriffe auf Ausländer sowie Bombendrohungen gegen Parteizentralen und Moscheen, hinter denen rechtsextreme Organisationen vermutet werden.

«Combat 18» ist ein gewaltbereites rechtsextremes Netzwerk, das in mehreren europäischen Ländern aktiv ist. «Combat» steht im Englischen für Kampf, «18» gilt als Szenecode für den ersten und den achten Buchstaben im Alphabet, also A und H - die Initialen von Adolf Hitler. Die Organisation gilt als bewaffneter Arm des verbotenen Neonazi-Netzwerks «Blood & Honour» (Blut und Ehre).