Nachfolgeregeln innerhalb der Regierung existieren nicht. Zwar hat die Kanzlerin wie vom Grundgesetz vorgesehen einen ihrer Bundesminister zu ihrem Stellvertreter ernannt, eine weitere Rangfolge verlangt die Verfassung nicht.
Grundsätzlich wäre Scholz aber nicht einmal der gesetzte Nachrücker im Kanzleramt, wenn die Regierungschefin stirbt oder zurücktritt. Er vertritt sie nur, wenn sie verhindert ist. Wenn die Kanzlerschaft ein Ende nimmt, verlieren auch der Vize und die gesamte Bundesregierung ihre Aufgaben.
Vermutlich würde bei einem großen Unglück schnell der Bundestag zusammentreten. Denn der Regierungschef wird in Deutschland vom Parlament gewählt. Die Abgeordneten müssten auf Vorschlag des Bundespräsidenten einen neuen Bundeskanzler bestimmen. Da das Grundgesetz keine kanzlerlose Zeit vorsieht, kann das Staatsoberhaupt bis dahin einen geschäftsführenden Bundeskanzler ernennen. Dafür kämen aber nur bisherige Bundesminister in Betracht.
Dabei könnte der Bundespräsident der Geschäftsführung der Bundesregierung folgen. Darin heißt es für den Fall, dass Kanzlerin und Vize bei Kabinettssitzungen verhindert sind: «Den Vorsitz (führt) der vom Bundeskanzler oder seinem Stellvertreter besonders bezeichnete Bundesminister oder mangels solcher Bezeichnungen der Bundesminister, der am längsten ununterbrochen der Bundesregierung angehört.» Trifft das auf mehrere zu, übernimmt der älteste Minister.
Der Bundespräsident kommt mit seiner repräsentativen Rolle für die Übernahme von Regierungsgeschäften nicht in Frage - genauso wie die Präsidenten von Bundestag oder Bundesrat. Grund ist die Gewaltenteilung in Deutschland.
Wiss. Dienst des Bundestages über Kanzler-Amtsende
Wiss. Dienst des Bundestages über geschäftsführende Regierung
Bundestag über kanzlerlose Zeit