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Entlastung
Wohngeld: Monatelange Verzögerungen erwartet

Häuser in Stuttgart
Der Bundesrat hat der Wohngeld-Reform zugestimmt. Foto: Marijan Murat
Dass die Politik handelt, freut die Bürger. Doch Beschlüsse müssen von den Verwaltungen auch umgesetzt werden können. Bei der Wohngeld-Reform rechnen die Kommunen mangels Mitarbeitern mit extremen Verzögerungen der Auszahlungen.

Berlin/Düsseldorf. Das Wohngeld für deutlich mehr Berechtigte kann aus Sicht von Kommunen und Ländern erst mit monatelangen Verzögerungen ausgezahlt werden. Grund sei vor allem der Personalmangel in den zuständigen Behörden. «Schon heute dauert die Bearbeitung eines Wohngeldantrags drei bis sechs Monate», sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, der «Bild». «Das wird sich deutlich ausweiten.»

Auch Länderminister wie Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) rechnen mit massiven Verzögerungen und Problemen bei der Umsetzung. Eine Sprecherin von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) verwies am Samstag auf geplante Verwaltungsvereinfachungen, die es einfacher machen sollten, das Wohngeld auszuzahlen.

Landsberg sagte, neben der Umstellung der Software auf neue Parameter komme auch eine Welle von neuen Anträgen auf die Kommunen zu. «Wir haben nicht die Leute, um die schnell abzuarbeiten.» Die Städte hätten die Stellen ausgeschrieben, könnten sie aber nicht besetzen.

Fehlt an Personal

Scharrenbach sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Die Bundesregierung hatte von Anfang an das Ziel, die Wohngeldreform mit aller Macht durchzuboxen. Dabei wird sie sich selbst ein blaues Auge holen.» Es fehle an Personal für die Bearbeitung der Anträge, und neue Mitarbeiter könnten auch erst ab Mitte Dezember geschult werden.

«Wir gehen davon aus, dass Wohngeldanträge nach neuem Recht erst ab April 2023 und dann rückwirkend bewilligt werden können», sagte die NRW-Ministerin. Schon jetzt sei ein Ansturm auf die Wohngeldstellen zu bemerken. Für mögliche Abschlagszahlungen habe kaum ein Land Vorkehrungen getroffen. Außerdem brächten sie Doppelarbeit für die Verwaltungen.

«Die Unterstützung wird viele Menschen nicht zeitnah erreichen», sagte auch der Geschäftsführer des Städtetages NRW sowie des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, der dpa. Der Bund habe sich geweigert, Vereinfachungen im Gesetz wie zum Beispiel Pauschalen einzuführen, die eine zügigere Auszahlung ermöglicht hätten. Jetzt komme es darauf an, die EDV-Vorgaben vom Land so schnell wie möglich zu bekommen. Auch Dedy prognostizierte wochen- oder monatelange Verzögerungen. «Das ist eine Bauchlandung mit Ansage», sagte er.

Hunderttausende neue Berechtigte

Der Bundesrat hatte am Freitag der Reform zugestimmt. Demnach könnten im nächsten Jahr zusätzlich zu den bisher 600.000 Haushalten bundesweit bis zu 1,4 Millionen weitere Anspruch auf einen staatlichen Zuschuss zur Miete bekommen. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Bereits am Freitag im Bundesrat hatten Ländervertreter deutlich gemacht, die Auszahlung werde dauern.

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter (CSU) sagte am Samstag: «Bei dieser großen Reform wäre es unerlässlich gewesen, dass der Bund auf die Praxis hört und die Voraussetzungen dafür schafft, dass das Wohngeld schnell an die Berechtigten ausgezahlt werden kann.» Eine Antragsbearbeitung und Auszahlung bei einer Verdreifachung der Empfängerhaushalte sei nicht mit dem bestehenden Personal zu stemmen. «Auch neues Personal muss erst gefunden und dann mehrere Monate in die komplexe Materie des Wohngeldrechts eingearbeitet werden. Auch die EDV-Programme müssen erst an die Neuerungen angepasst werden.»

Die Sprecherin von Geywitz sagte, das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz sehe unter anderem die Möglichkeit vorläufiger Zahlungen vor. Außerdem könne der Bewilligungszeitraum bei gleichbleibenden Verhältnissen auf 24 Monate verlängert werden.

Bis Ende Juni 2023 werde zudem die Verpflichtung der Jobcenter ausgesetzt, Menschen umgehend an die Wohngeldbehörde zu verweisen, die zuvor Hartz IV oder Sozialhilfe bezogen haben. Damit soll ein Antrags- oder Bearbeitungsstau vermieden werden, so dass zügig über Anträge sogenannter Wechsler entschieden werden soll.

Ziel sei es, die Verwaltungsvereinfachungen bis Mitte Dezember abzuschließen, so dass sie zu Beginn Januar final seien, so die Sprecherin. Mit den Verwaltungsvereinfachungen werde den Ländern die Möglichkeit an die Hand gegeben, flexibler auf die steigenden Antragszahlen und entsprechende Geschäftslagen reagieren zu können.

© dpa-infocom, dpa:221126-99-668835/4