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Pandemie
Zehntausende demonstrieren gegen Corona-Auflagen

Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in Gera
Teilnehmer einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen gehen durch die Innenstadt von Gera und werden von der Polizei begleitet. Foto: Bodo Schackow/dpa-zentralbild/dpa
Noch sind viele Corona-Auflagen in Kraft, auch wenn zunehmend über Lockerungen debattiert wird. Wie seit Wochen gingen wieder Zehntausende Menschen gegen Beschränkungen auf die Straße.

Berlin (dpa) - Gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen sind am Montagabend in zahlreichen Städten erneut Zehntausende Menschen auf die Straße gegangen. In einigen Städten gab es auch Gegendemonstrationen.

In Thüringen demonstrierten rund 25.000 Menschen bei 86 separaten Zusammenkünften im Zusammenhang mit den staatlichen Coronamaßnahmen. Viele von ihnen protestierten gegen die Maßnahmen, andere kamen zu Gegendemonstrationen zusammen. Die meisten Teilnehmer bei illegalen Aufzügen gab es nach Angaben der Polizei in Gera (etwa 3500), Saalfeld (etwa 2000) und Gotha (etwa 1400). Gegen 25 Personen seien Strafanzeigen gefertigt worden, unter anderem wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

Die teilnehmerstärkste Gegenveranstaltung gab es mit rund 200 Menschen in Jena gegeben. Dort sei Maßnahmenkritikerin von einer Gegendemonstrantin verletzt worden.

Proteste trotz Verboten

In Mecklenburg-Vorpommern kamen nach Angaben der Polizei etwa 9000 Teilnehmer zu Versammlungen und Protestzügen in mehr als 20 Städten. Die größten Corona-Proteste wurden aus Schwerin mit 1800 Teilnehmern und Neubrandenburg mit 1650 Protestierenden gemeldet. In Rostock hatte die Ordnungsbehörde mehrere Protestversammlungen untersagt, dennoch zogen mehrere Gruppen durch die Innenstadt. Es kam zu Böllerwürfen, die Polizei musste mehrfach einschreiten, mehrere Menschen wurden in Gewahrsam genommen.

In Pforzheim versammelten sich nach Polizeiangaben rund 5000 Kritiker der Corona-Politik. In der Nähe bildeten rund 500 Menschen eine Menschenkette als Zeichen für den Zusammenhalt während der Pandemie. In Karlsruhe kamen rund 800 Menschen zu einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen zusammen. Zu Beginn der Zusammenkunft legten die Teilnehmer am Montagabend eine Schweigeminute für die getöteten Polizisten in der Pfalz ein. Die Versammlung verlief friedlich, wie eine Polizeisprecherin am frühen Dienstagmorgen mitteilte. In Lübeck beteiligten sich nach Polizeiangaben rund 1300 Menschen an einer friedlichen Demonstration gegen Corona-Beschränkungen.

In Brandenburgs Landeshauptstadt Potsdam zogen begleitet von Trillerpfeifen und Hupen Hunderte Menschen durch die Innenstadt, wie ein dpa-Reporter beobachtete. In drei Landkreisen nördlich von Berlin zählte die Polizei über 2000 Demonstranten, allein in Oranienburg waren es mehr als 1000. In Cottbus demonstrierten etwa 800 Menschen. In Berlin beteiligten sich im Bereich Unter den Linden rund 1000 Menschen an einer Versammlung. Im nördlichen Ortsteil Tegel sprach die Polizei bei einem Protestmarsch von einer Teilnehmerzahl «im unteren vierstelligen Bereich».

Gericht befasst sich mit «Spaziergängen»

In Bautzen in Sachsen gingen rund 3000 Menschen gegen die Corona-Politik auf die Straße. In Dresden schlossen sich mehrere Hundert Menschen einem Corona-Aufzug an. Dieser Aktion wiederum setzten mehrere Dutzend Menschen in den Weg, wie ein Polizeisprecher sagte. Jeweils Hunderte Menschen demonstrierten in weiteren Städten Sachsens und Niedersachsens. Auch in mehreren Städten von Sachsen-Anhalt gab es Demonstrationen, die größte mit rund 1700 in Wittenberg. In Halle sprach die Polizei von einer vierstelligen Zahl von Teilnehmern. Zugleich folgten mehrere hundert Menschen dem Aufruf eines Bündnisses, vor der Marktkirche der Menschen zu gedenken, die in der Pandemie an und mit dem Coronavirus gestorben sind.

Mit der Frage kommunaler Verbote unangemeldeter Corona-«Spaziergänge» befasste sich auch Bundesverfassungsgericht. Das Karlsruher Gericht lehnte es ab, solche Verbote mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen. Ein Mann hatte per Eilantrag eine Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg zu Fall bringen wollen, scheiterte aber damit.

Die Karlsruher Richter ließen aber die Frage offen, ob ein vorsorgliches Versammlungsverbot mit der Bedeutung und Tragweite der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit vereinbar sein kann. Die Klärung bleibe dem Hauptverfahren vorbehalten, hieß es in dem Beschluss, der am Nachmittag veröffentlicht wurde.

© dpa-infocom, dpa:220201-99-923358/2