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14 Jahre Haft nach tödlicher Attacke mit Samuraischwert

Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz
Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: picture alliance / Uli Deck/dpa/Symbolbild
Mit einem Samuraischwert bringt ein Mann in Stuttgart seinen Ex-Mitbewohner um. Mitten auf der Straße und vor zahlreichen Zeugen. Jetzt ist der 31-jährige Täter verurteilt worden.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Ein Mord auf offener Straße, vor Zeugen und kaltblütig: Nach der tödlichen Attacke mit einem Samuraischwert in Stuttgart ist der Täter zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Der Richter ordnete am Montag zudem die Unterbringung des Jordaniers in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der 31-Jährige hatte seinen ehemaligen Mitbewohner im Juli vergangenen Jahres mitten in einer Hochhaussiedlung und vor den Augen der Tochter des Opfers brutal getötet. Die Attacke bezeichnete der Richter als «schreckliche und zutiefst verachtenswerte Tat». Bei der Straftat habe der 31-Jährige mit «absolutem Vernichtungswillen» zugeschlagen.

Die Beweise für die Bluttat waren unter anderem wegen Handyvideos von Anwohnern und eines Geständnisses des Mannes bei der Polizei eindeutig. Doch die große Frage nach dem «Warum» ist laut der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts auch jetzt noch nur teilweise beantwortet.

Ein Gutachter hatte den Angeklagten wegen Wahnvorstellungen als vermindert schuldfähig eingeordnet. Der Täter habe in den Gesprächen meistens kontrolliert gewirkt und abgewogen, was er erzählt habe, sagte der Sachverständige. Mal habe der Mann behauptet, ein Prophet zu sein, mal habe er selbst Zweifel daran geäußert. Auch die Kammer kam letztlich zu dem Ergebnis, dass der Täter zum Zeitpunkt des Angriffs nur eingeschränkt Herr seiner Sinne gewesen ist.

Die Spanne der Forderungen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung war im Vorfeld der Urteilsverkündung groß: Während die Anklagevertreterin 13 Haft wegen Mordes und die Unterbringung in einer Psychiatrie forderte, sprach sich die Verteidigung für einen Freispruch und eine Therapie aus, weil der Angeklagte schuldunfähig gewesen sein soll, als er zuschlug. Die Nebenkläger plädierten dagegen auf die härteste mögliche Strafe: lebenslange Haft und das Feststellen der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre der Mann nicht vorzeitig freigekommen.