1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Stuttgart & Südwest
Logo

60-Jähriger wegen Messerstichen zu langer Haft verurteilt

Justita-Statue
Eine Statue der Justitia hält eine Waagschale. Foto: Stefan Puchner/dpa/Archivbild
Eine 31-Jährige wendet sich von ihrem Vater ab. Dieser ist dadurch so stark gekränkt, dass er sie umbringen will und ihr elf Messerstiche zufügt. Für die brutale Tat wurde der Mann nun verurteilt.
Ulm.

Ulm (dpa/lsw) - Ein 60-Jähriger ist wegen des versuchten Mordes an seiner Tochter vor dem Landgericht Ulm zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Das Gericht sei als erwiesen, dass der Mann seine damals 31-jährige Tochter im September 2020 mit bis zu elf Messerstichen ermorden wollte, wie ein Sprecher des Gerichts am Freitag sagte (Az.: 3 Ks 31 Js 19155/20).

Der Mann hatte seine Tochter laut Anklage für eine Ungläubige gehalten und sie für ihre aus seiner Sicht zu freizügige Lebenseinstellung bestrafen wollen. Dieser Auffassung folgte das Gericht in seiner Urteilsbegründung nicht. Die Richter sahen dagegen als ausschlaggebend für die Tat, dass sich die Tochter von ihrem Vater abgewandt und ihn nicht mehr als Oberhaupt der Familie angesehen hatte. In der Tat hätten sich sein Besitzdenken und damit seine niederen Beweggründe gezeigt, weshalb sie ihn des versuchten Mordes schuldig sprachen.

Der Mann war im vergangenen Herbst zunächst mit seiner Tochter in einem Zug nach Ehingen (Alb-Donau-Kreis) gefahren. In einem Park in der Nähe des Bahnhofs hatte er sie dann plötzlich von hinten angegriffen und mit großer Kraft elf Mal auf sie eingestochen. Die 31-Jährige konnte den Angeklagten zur Seite stoßen und fliehen. Sie wurde im Krankenhaus behandelt und überlebte die Attacke.

Während des Prozesses hatte der Angeklagte behauptet, ein fremder, schwarz gekleideter Mann sei damals plötzlich aufgetaucht und habe seine Tochter angegriffen und ihr die Messerstiche zugefügt. Diese Darstellung war aufgrund der Beweislage nicht glaubhaft.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Mann gefordert. Der Verteidiger des Mannes hielt eine Haftstrafe von maximal acht Jahren für angebracht.

© dpa-infocom, dpa:210319-99-892055/2