Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, im Juni 2020 bei zähfließendem Verkehr zwischen der Anschlussstelle Freiburg-Nord und Teningen mehrfach die Fahrspur gewechselt zu haben und dabei immer wieder in die Nähe einer Gruppe Motorradfahrer gekommen zu sein. Einen Biker habe er zunächst leicht berührt. Später sei er derart mit ihm zusammengestoßen, dass der Motorradfahrer stürzte. Der Mann starb etwa zwei Monate später im Krankenhaus.
An bloß einem Verhandlungstag vernahm das Gericht mehrere Zeugen. «Der Angeklagte hat nur im Schlusswort sein Bedauern zum Ausdruck gebracht und sonst zum Vorwurf geschwiegen», teilte Lennig mit. Der Unfallverursacher muss der Ehefrau des Getöteten 10.000 Euro zahlen. Weitere 5000 Euro sollen an eine gemeinnützige Einrichtung gehen.
Zudem habe das Gericht dem Deutschen die Fahrerlaubnis für sieben weitere Monate entzogen, nachdem ihm selbige schon im September 2020 vorläufig entzogen worden war. Die Verteidigung hatte den Angaben zufolge eine Verurteilung nur wegen fahrlässiger Tötung gewollt und dass der Führerschein des Mannes herausgegeben wird.
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