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Ab 18. Mai wieder Besuche in Kliniken und Heimen erlaubt

Pflegerin und Pflegeheim-Bewohnerin
Eine Pflegerin schiebt eine Bewohnerin eines Pflegeheims in einem Rollstuhl über den Flur. Foto: Tom Weller/dpa/Symbolbild
Seit vielen Wochen dürfen Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Patienten in Krankenhäusern nicht besucht werden - wegen der Corona-Pandemie. Nun steht fest, ab wann dieses Verbot gelockert wird.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - In Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen im Südwesten sind ab 18. Mai wieder Besuche erlaubt. Das teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Samstag in Stuttgart mit. «Die Zeit bis dahin müssen wir den Einrichtungen auf deren eigenen Wunsch hin geben, um den Übergang so vorzubereiten, dass die Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin bestmöglich geschützt sind», so Lucha (Bündnis 90/Die Grünen).

«Es besteht ein großes Spannungsverhältnis zwischen dem berechtigten Wunsch vieler Menschen, ihre pflegebedürftigen Angehörigen wieder besuchen zu können und der Situation, in der sich Pflegeeinrichtungen nach einer achtwöchigen Phase der Besuchsverbote befinden», sagte der Minister. «Ich appelliere an die Einrichtungen, so viel Besuch wie möglich und vertretbar zu ermöglichen.»

Er appelliere aber auch an alle Angehörigen und Freunde, Verständnis für die Situation der Einrichtungen aufzubringen, den Dialog mit den Verantwortlichen zu suchen und verantwortungsvoll mit den neuen Möglichkeiten umzugehen. Dazu gehöre auch zu akzeptieren, dass gerade in der ersten Phase der Öffnung voraussichtlich nicht jedem Besuchswunsch zum Wunschtermin entsprochen werden könne.

Bis zum 18. Mai 2020 gelten weiterhin die bisherigen Regelungen, die Ausnahmen zulassen: Nahestehende Personen sollen ihre pflegebedürftigen Angehörigen besuchen können, wenn anderenfalls körperliche und seelische Schäden durch eine soziale Isolation drohen - sofern geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen (Schutzkleidung) getroffen werden können.

Die Regierungschefs der Bundesländer hatten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, dass in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Senioren- und Behinderteneinrichtungen für die Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit wiederkehrender Besuche geschaffen werden soll.