1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Stuttgart & Südwest
Logo

Angeklagter: Bekannten mit Sektflasche erschlagen

Blaulicht auf Polizeiwagen
Ein Blaulicht der Polizei leuchtet auf. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild
Sektflaschen verbindet man gemeinhin mit Feiern und Freude. Doch sie können auch zum Mordwerkzeug werden.
Mannheim.

Mannheim (dpa/lsw) - Ein 33-Jähriger soll im Sommer dieses Jahres seinen Bekannten mit einer Sektflasche erschlagen und ihn dabei bewusst gequält haben. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen den Iraker Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mannheim wegen Mordes erhoben. Das Motiv war laut Mitteilung der Behörde vom Dienstag Verärgerung. Grund: Der Bekannte habe ihn entgegen einer zuvor getroffenen Absprache nicht bei sich übernachten lassen wollen. Deshalb habe er dem 35-Jährigen die ungeöffnete Sektflasche mit voller Wucht gegen die linke Kopfseite geschlagen und ihn dabei schwer verletzt.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft entschloss er sich, sein stark blutendes Opfer mit weiteren Schlägen zu töten. Als der Schwerverletzte bereits am Boden lag, soll der Angeschuldigte zwischen den einzelnen Schlägen jeweils gewartet haben, um das Leiden des Mannes zu verlängern und den Todeseintritt hinauszuzögern. Der Deutsche, der an der Universität Heidelberg studierte, starb in seiner Wohnung. Der Angeklagte soll Wertgegenstände wie Laptop und Handy mitgenommen haben.

Ermittler kamen dem mutmaßlichen Täter bei der Überprüfung der Kontakte des Opfers auf die Schliche. Sie fanden bei ihm das auffällige Muster des Profils eines Turnschuhs, dessen Abdruck sie zuvor am Tatort aufgenommen hatten. Der im hessischen Homburg (Efze) gestellte Wohnsitzlose hat die Tat im Juli dieses Jahres bereits eingeräumt.

Die Anklage sieht die Mordmerkmale Grausamkeit und Verdeckungsabsicht in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Dafür droht dem Beschuldigten lebenslange Haft. Außerdem soll er im April dieses Jahres in einem Drogeriemarkt in Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz) einen Ladendiebstahl begangen und dabei geplant haben, sich durch Diebstähle eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen. Deshalb ist er auch des gewerbsmäßigen Diebstahls angeklagt. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

PM