Die Landesregierung hat erstmals am 17. März eine «Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus Sars-Cov-2» erlassen. Dort ist unter anderem geregelt, welche Geschäfte und Unternehmen geschlossen werden müssen und welche weiter öffnen dürfen. Autohäuser mussten schließen, nicht aber Autowerkstätten, die auf Reparatur und Wartung spezialisiert sind.
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sagte, wegen der massiven Auswirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft setze man sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen für eine wirtschaftsfreundliche Auslegung der Corona-Verordnung ein. «Wir schlagen deshalb vor, dass in absehbarer Zeit und schrittweise all jene Betriebe wieder öffnen dürfen, die die erforderlichen Hygiene-Standards in ihren Geschäften gewährleisten können. Dazu zählen nach unserer Auffassung unter Beachtung der Infektionsschutzvorgaben auch Autohäuser.» Man akzeptiere aber selbstverständlich, dass gegenwärtig eine solche Öffnung aus Gründen des Gesundheitsschutzes noch nicht möglich sei.