Für Menschen, die nur den Verdacht haben, infiziert zu sein, beginnt die Quarantänepflicht ab einer Anordnung oder dem Moment, wenn sie einen Rachenabstrich machen lassen. Fällt der Test negativ aus, endet die Quarantäne. Positiv Getestete müssen sofort in Quarantäne, sobald sie das Testergebnis haben - und dürfen nicht noch bis zu einem Anruf vom Gesundheitsamt warten. «Die Quarantäne ist aus infektiologischer Sicht eine entscheidende Maßnahme zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten und damit zum Schutz aller Menschen schnellstmöglich umzusetzen», erklärte Minister Manne Lucha (Grüne) laut Mitteilung.
Verstöße gegen die Quarantäne werten die Behörden als Ordnungswidrigkeit. Dafür können Bußgelder in Höhe von mehreren Hundert bis einigen Tausend Euro verhängt werden - im Wiederholungsfall sogar von bis zu 25 000 Euro.