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Tiere
Betretungsverbot wegen Tierseuche Krebspest verlängert

Wegen der anhaltenden Gefahr durch die Tierseuche Krebspest im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald verlängern die Behörden das Betretungsverbot für den Unterlauf der Brugga. Bis Ende des Jahres ist dort nun unter anderem Angeln verboten, teilte das Regierungspräsidium in Freiburg am Donnerstag mit. Auch Hunde dürften in dem Fluss und seinen Nebengewässern nicht baden.

Kirchzarten. Die pilzähnlichen Krebspest-Erreger Aphanomyces astaci stammen den Angaben nach vom eingewanderten Kamberkrebs und gefährden den geschützten und sehr seltenen Dohlenkrebs. Bei heimischen Flusskrebsen verlaufe eine Ansteckung tödlich, es gebe keine wirksame Behandlung oder Impfung. Für Menschen sei die Krankheit unschädlich.

Die Krebspest wird laut Mitteilung über sogenannte Sporen übertragen. Das könne zum Beispiel über Gegenstände geschehen, die mit kontaminiertem Wasser in Kontakt gekommenen sind, wie Gummistiefel, Kescher und Reusen. Auch am feuchten Fell von Hunden oder Gefieder von Wasservögeln könnten sie in ein Gewässer eingeschleppt werden.

Die Behörden versuchen auf verschiedene Weise, die Krebspest seit deren Ausbruch im März 2019 einzudämmen: Zwei sogenannte Krebssperren in der Brugga sowie das Trockenlegen von Verbindungsgewässern sollen die Ausbreitung verhindern. Das Betretungsverbot wurde Ende Juli 2019 erstmals erlassen und schrittweise für manche Bereiche gelockert.

Regelmäßig wird der Krebsbestand kontrolliert. Auch in diesem Jahr fehlten lebende Dohlenkrebse im Unterlauf der Brugga, wo vereinzelt weiterhin tote Dohlenkrebse gefunden wurden. «Dies deutet auf ein latentes Krebspestreservoir in diesem Bereich hin, von dem ein sehr hohes Risiko der Seuchenausbreitung in wesentliche, bachaufwärts gelegene Bestandteile der Brugga und ihrer Zuflüsse ausgeht», erklärte Regina Biss vom Naturschutzreferat des Regierungspräsidiums.

Mitteilung

© dpa-infocom, dpa:220630-99-859894/2