Hintergrund ist die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes. Bisher durften auch einzelne Eigentümer Rechte der Gemeinschaft einklagen. Seit dem 1. Dezember 2020 kann nur noch die Eigentümergemeinschaft solche Ansprüche durchsetzen. Für den Übergang gibt es keine Regelungen. Die Frage ist, ob der Gesetzgeber wollte, dass damit viele Prozesse schlagartig enden, oder ob das ein Versehen war. Die Richterinnen und Richter scheinen eher von Letzterem auszugehen. Sie denken darüber nach, die Kläger weitermachen zu lassen - solange die Eigentümergemeinschaft nicht einschreitet.
In dem konkreten Fall aus Mannheim streiten Nachbarn über vier Zypressen, die dicht an der Grundstücksgrenze stehen und immer größer werden.
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Regelung im reformierten Gesetz, § 9a Abs. 2 WEG
Ministeriums-Infos zur WEG-Reform