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BGH sucht Lösung für klagende Wohnungseigentümer

Justitia-Statue
Die Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in der Hand ist zu sehen. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Karlsruhe (dpa) - Wegen einer neuen Rechtslage können viele klagende Wohnungseigentümer streng genommen ihre Prozesse nicht mehr zu Ende führen - aber der Bundesgerichtshof (BGH) arbeitet an einer Lösung des Problems. Die Karlsruher Richter verhandelten am Freitag einen Musterfall aus Baden-Württemberg und deuteten einen möglichen Ausweg an. Das Urteil dürfte in den nächsten Wochen verkündet werden. Der Termin stand zunächst nicht fest. (Az. V ZR 299/19)
Karlsruhe.

Hintergrund ist die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes. Bisher durften auch einzelne Eigentümer Rechte der Gemeinschaft einklagen. Seit dem 1. Dezember 2020 kann nur noch die Eigentümergemeinschaft solche Ansprüche durchsetzen. Für den Übergang gibt es keine Regelungen. Die Frage ist, ob der Gesetzgeber wollte, dass damit viele Prozesse schlagartig enden, oder ob das ein Versehen war. Die Richterinnen und Richter scheinen eher von Letzterem auszugehen. Sie denken darüber nach, die Kläger weitermachen zu lassen - solange die Eigentümergemeinschaft nicht einschreitet.

In dem konkreten Fall aus Mannheim streiten Nachbarn über vier Zypressen, die dicht an der Grundstücksgrenze stehen und immer größer werden.

© dpa-infocom, dpa:210326-99-982695/2

Ankündigung des BGH

Regelung im reformierten Gesetz, § 9a Abs. 2 WEG

Ministeriums-Infos zur WEG-Reform

Verein Wohnen im Eigentum über die WEG-Reform

Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg