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Landgericht
Bombenattrappe in Kaufhaus: 63-Jähriger zu Haft verurteilt

Prozess wegen versuchter Kaufhauserpressung
Im Landgericht liegen Ermittlungsakten auf dem Richtertisch. Foto: Stefan Puchner
Der Fund einer Bombenattrappe in einem Ulmer Kaufhaus löst im Oktober 2021 viel Aufregung aus. Mit einer seltsamen Begründung gesteht der Beschuldigte die Tat vor Gericht. Nun fiel das Urteil.

Ulm. Für den Versuch, ein Kaufhaus in der Ulmer Innenstadt mit einer Bombenattrappe zu erpressen, ist ein 63-Jähriger zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Ulm sahen es am Mittwoch als erwiesen an, dass der Mann im Oktober 2021 eine Bombenattrappe in dem Kaufhaus deponiert und ein Erpresserschreiben dazugelegt hatte (Az.: 1 KLs 25 Js 21842/21). Das Gericht verurteilte den Mann wegen versuchter räuberischer Erpressung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

Der Beschuldigte aus dem Landkreis Landsberg am Lech hatte die Tat zu Prozessbeginn eingestanden und sich bei den Betroffenen entschuldigt. In einer vor Gericht verlesenen Erklärung seines Anwalts hatte der Angeklagte mitgeteilt, er habe niemanden gefährden wollen und sei auch nicht ernsthaft imstande gewesen, eine echte Bombe zu bauen. Das Kaufhaus wurde am 15. Oktober nach dem Fund der Bombenattrappe evakuiert. Niemand wurde verletzt.

Mit dem Erpresserschreiben hatte der Beschuldigte laut Anklage innerhalb von 72 Stunden die Zahlung von rund 1,4 Millionen Euro in der Internetwährung Bitcoin gefordert. Andernfalls würde eine echte Bombe folgen. Polizisten nahmen den Mann noch vor Ablauf der Frist fest.

In der Erklärung seines Anwalt hatte der Mann mitgeteilt, an einem Gehirntumor erkrankt zu sein, und Ärzte hätten ihm eine Lebenserwartung von nur noch einem Jahr bescheinigt. Mit dem geforderten Geld habe er eine teure Laserbehandlung bezahlen wollen. Nach Angaben des Gerichts ist der mehrfach vorbestrafte Deutsche aber nicht an Krebs erkrankt, sondern gesund.

Seit den 80er Jahren hatte der Mann mehrfach Banken überfallen, Geld unterschlagen und dafür mehrere Jahre in Haft verbracht. Als die Tat in Ulm geschah, war der Beschuldigte auf Bewährung frei. Auf der Attrappe und dem Schreiben aus dem Kaufhaus hinterließ er nach Angaben der Staatsanwaltschaft DNA-Spuren und machte es den Ermittlern so leicht, ihm auf die Schliche zu kommen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu fünf Jahren Haft gefordert. Der Verteidiger des Mannes hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:220406-99-819627/4