Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern in dem Prozess versuchten Mord vor. Sie sollen laut Anklage am 24. Mai 2019 eine Fackel aus einem fahrenden Auto auf den Wohnwagen der Familie geworfen haben, der auf einer Wiese in Erbach (Alb-Donau-Kreis) stand. In dem Fahrzeug, das nur knapp verfehlt wurde, war eine schlafende Frau mit ihrem neun Monate alten Sohn. Die Ermittler hatten ein rassistisches Motiv nicht ausgeschlossen.
Zu Prozessbeginn hatten die Angeklagten die Tat unter Vorbehalt gestanden und sich entschuldigt. Sie hätten nie jemanden verletzen wollen. Sie räumten zwar eine rechte Gesinnung ein. Den Nationalsozialismus würden sie aber alle verabscheuen, sagte einer der Angeklagten.
Das Landgericht Ulm teilte am Montag weiter mit, dass die möglichen Tathintergründe - «Antiziganismus und Fremdenfeindlichkeit» - bei der Strafzumessung trotzdem von ausschlaggebender Bedeutung sein werden - auch wenn die rechtliche Bewertung von der Anklageschrift abweiche. Der Prozess werde wie geplant fortgesetzt.