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Der Kampf gegen Ladendiebe: Ermittlungen zu lasch?

Handschellen liegen auf einem Tisch
Handschellen liegen auf einem Tisch. Foto: Armin Weigel/dpa/Archivbild
Kameras, Detektive, Schulungen: Der Handel kämpft mit vielen Mitteln gegen Diebe - und sieht sich von der Justiz im Stich gelassen. Aber wie groß ist das Problem wirklich? Und wie hart wird es verfolgt?
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Der Einzelhandel in Baden-Württemberg fordert ein deutlich härteres Vorgehen der Justiz gegen Ladendiebe. «Wir möchten einen effektiveren Schutz», sagte die Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbandes, Sabine Hagmann, am Mittwoch der dpa. «Der Rechtsstaat muss Ladendiebstahl auch verfolgen und uns schützen - und seinem Anspruch gerecht werden.» Zu viele Verfahren würden eingestellt, zu oft passiere nichts. Die Justiz allerdings hält den Vorwurf für nicht gerechtfertigt.

Der Verband schätzt den Schaden im Land auf bis zu 700 Millionen Euro jährlich. Das müsse auch der Kunde über den Preis der Produkte bezahlen. Die Polizei verrichte gute Arbeit, leide aber wie die Justiz unter Personalmangel. «Dass da Reibungsverluste entstehen, ist klar», sagte Hagmann. Besonders der Bandendiebstahl habe extrem zugenommen. Ein Viertel der Ladendiebstähle werde der organisierten Kriminalität zugerechnet. Die Täter handelten zunehmend skrupellos und brutal, seien bewaffnet. Hagmann fordert schärfere Gesetze. «Da muss man durchgreifen, wenn man mal jemanden erwischt.»

Ladendiebstahl sei kein Kavaliersdelikt, betonte der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen. «Wer im Laden zulangt, geht ein relativ hohes Risiko ein, dass er auch strafrechtlich verfolgt wird.» «Shoppen ohne Bezahlen» habe ziemliche Konjunktur, sagte Brauneisen. Der Vorwurf des Einzelhandels, die Justiz gehe zu lasch gegen Ladendiebe vor, treffe aber nicht zu.

Brauneisen beruft sich auf eine neue Auswertung zu Hunderten Diebstahlsanzeigen einer großen Drogeriekette aus dem Jahr 2018. Von 653 Strafanzeigen im württembergischen Landesteil hätten 413 eine Sanktion zur Folge gehabt - etwa eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Das entspreche einer Sanktionsquote von 63 Prozent, sagte Brauneisen. Ladendiebstahl werde damit spürbar intensiver verfolgt als andere Delikte. Im Gegensatz etwa zu Körperverletzungen könne die Tat bei Ladendiebstählen in den allermeisten Fällen auch nachgewiesen werden.

Der Bundesverband Deutscher Detektive, der viele Unternehmen aus der Bewachungsbranche vertritt, warnt aber wie der Handelsverband vor zunehmender Bandenkriminalität. «Die Qualität hat sich verändert», sagte Verbandspräsident Raoul Classen. Organisierte Gruppen mit hoher krimineller Energie gingen immer professioneller bei Ladendiebstählen vor, spionierten Laufwege aus, lenkten Personal gezielt ab, klauten Handys, Alkohol, teure Parfüme - und gingen dabei mitunter sehr gewaltsam vor. «Die Kollegen haben teilweise Angst», sagt Classen. Auch die Zahl der Intensivtäter unter den Ladendieben nehme zu. «Der Rechtsstaat darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen.»

Die Zahl der registrierten Ladendiebstähle in Baden-Württemberg geht laut Kriminalstatistik seit mehreren Jahren aber deutlich zurück. Verzeichnete die Polizei 2015 noch 44 261 Delikte, waren es 2018 nur noch 36 070. Außerdem steht das Land im Bundesvergleich gut da: In Deutschland kamen 2018 im Schnitt laut Generalstaatsanwaltschaft 409 Ladendiebstähle auf 100 000 Einwohner, im Südwesten nur 327.

Der Handel allerdings geht von einer sehr hohen Dunkelziffer aus: Hagmann spricht unter Berufung auf das Handelsforschungsinstitut EHI von 98 Prozent. Viele Händler seien frustriert und brächten Delikte gar nicht erst zur Anzeige, weil sie der Meinung seien, es passiere nichts. Oder sie schreckten vor dem bürokratischen Aufwand zurück.

«Ich bezweifle, dass dieser Effekt da ist», entgegnet Generalstaatsanwalt Brauneisen. Er spricht hingegen von einem Kommunikationsproblem: Wenn Ladenbesitzer Anzeige erstatten, haben sie auf Anspruch darauf, zu erfahren, wie das Verfahren ausgeht. Allerdings würden in vielen Fällen die für die Auskunftserteilung notwendigen Anträge vom Handel nicht gestellt, weshalb sich die Staatsanwaltschaft nur selten zurückmelde, sagte Brauneisen. Dadurch entstehe ein verzerrtes Bild der Verfolgungspraxis.

Kriminalstatistik 2018