Ein Verfahren leiten die Jugendämter dann ein, wenn ihnen gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Kind gefährdet sein könnte. Danach verschaffen sich die Mitarbeiter einen Eindruck von den betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie deren Lebensumständen.
Am häufigsten müssen die Jugendämter laut Statistik wegen Vernachlässigungen, körperlicher und psychischer Misshandlungen und sexueller Gewalt aktiv werden. Neben Tausenden Fällen akuter oder auch latenter Kindeswohlgefährdung lag im vergangenen Jahr in mehr als 6000 Verfahren zwar keine Gefährdung der Kinder vor, es war aber Hilfe gefragt. Mehr als 5500 Verfahren wurden zu den Akten gelegt.
«Die Zahlen verdeutlichen, dass wir den Kinderschutz im Land weiter stärken müssen», sagte Landessozialminister Manfred Lucha (Grüne) den Zeitungen. Die Jugendämter arbeiten in Baden-Württemberg weitgehend autonom und sind den Kreisen zugeordnet. «Wir halten den Zuwachs an Kindeswohlgefährdungen für besorgniserregend», sagte Alexis von Komorowski, der Hauptgeschäftsführer im Südwest-Landkreistags. «Für eine Gesellschaft ist es ein erschreckender Befund, wenn viel zu viele Kinder und Jugendliche im eigenen Zuhause nicht mehr sicher sind.»
Er hält einen Zusammenhang des der Zunahme mit den Folgen der Corona-Pandemie für wahrscheinlich. «Die Belastungen und die Konfliktlagen in den Familien haben sich durch geschlossene Kitas und Schulen und durch Homeschooling erkennbar verschärft.»
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