Bei der Verhandlung in Leipzig wird es auch um eine 2019 eingeführte gesetzliche Regelung gehen, wonach Fahrverbote «in der Regel» nur dort in Betracht kämen, wo mehr als 50 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft gemessen werden. Damit wollte die schwarz-rote Bundesregierung die Folgen von Fahrverboten in deutschen Städten möglichst gering halten. Die Mannheimer VGH-Richter sahen das jedoch kritisch. Das Unionsrecht gehe vor, maßgeblich sei also der EU-Grenzwert. Mit einem Urteil wird in Leipzig noch im Laufe des Donnerstags gerechnet.
Diesel-Fahrverbote in Reutlingen: Bundesrichter entscheiden
Leipzig.