1. Startseite
  2. Überregionales
  3. Stuttgart & Südwest
Logo

Ein Toter und zwei Verletzte bei Wohnhausbrand

Feuerwehrkelle
Eine Kelle mit der Aufschrift «Einsatz Feuerwehr». Foto: Armin Weigel/Archiv
Mitten in Urbach brennt ein Wohnhaus. Feuerwehrleute können zunächst nicht ins Gebäude. Später entdecken sie einen Toten.
Urbach.

Urbach (dpa/lsw) - Beim Brand eines Wohnhauses in Urbach (Rems-Murr-Kreis) ist ein 62 Jahre alter Mann ums Leben gekommen. Nach Angaben der Polizei handelt es sich um einen Obdachlosen, der von der Gemeinde mit zwei weiteren Männern in einer Wohnung des Hauses untergebracht worden war. Diese wurden verletzt, einer davon schwer. Die Brandursache war zunächst nicht bekannt. Hinweise auf Brandstiftung gab es nicht.

Der Brand war am frühen Morgen vermutlich in der Wohnung der drei Männer im zweiten Obergeschoss ausgebrochen. Ein 31 Jahre alter Mann aus der Sozialwohnung erlitt schwere, ein 52 Jahre alter Mann leichte Verletzungen. Sie konnten sich selbst retten und wurden nach Versorgung durch den Notarzt ins Krankenhaus gebracht.

Ein Hausbewohner hatte am Morgen die Feuerwehr alarmiert. Als die Rettungskräfte eintrafen, brannte das Gebäude schon lichterloh. Das einsturzgefährdete Haus konnte anfangs nicht von der Feuerwehr betreten werden. Der Brand konnte zunächst nur von außen bekämpft werden. Erst später fanden die Feuerwehrleute den Toten.

Das Haus steht mitten im Ort. Weil die Flammen auch auf andere Häuser überzugreifen drohten, wurden diese vorsichtshalber kurzzeitig evakuiert. Insgesamt wohnten der Polizei zufolge 14 Leute in dem Brandhaus. Es handelt sich um mehrere Familien, darunter zwei Kleinkinder. Fast alle Bewohner waren beim Ausbruch des Feuers zu Hause. Sie konnten sich in Sicherheit bringen, müssen jetzt aber eine neue Bleibe suchen. «Das ältere Mehrfamilienhaus ist nicht mehr bewohnbar und ist einsturzgefährdet», so die Polizei.

Die Bewohner wurden von der Gemeinde vorübergehend woanders untergebracht. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zur Brandursache übernommen. Fahrlässigkeit oder ein technischer Defekt werden nicht ausgeschlossen. Der Schaden wird auf mindestens 200 000 Euro beziffert.

Erste PM der Polizei

Zweite PM der Polizei