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Einbruch und Mord: 41-Jähriger erhält lebenslange Haft

Urteil nach Einbruch mit Mord
Der Hauptangeklagte (l) steht vor dem Beginn der Urteilsverkündung mit einem Aktendeckel seinem Gesicht. Foto: Thomas Burmeister
Diebe dringen nachts in eine Wohnung ein. Brutal schlagen und knebeln sie einen Bewohner. Er stirbt wenig später. Ein Mann wird wegen Mordes verurteilt. Sein Verteidiger kündigt umgehend Revision an.
Ulm.

Ulm (dpa/lsw) - Nach einem Aufsehen erregenden Mord während eines Einbruchs in der Dreikönigsnacht 2018 hat das Landgericht Ulm jetzt einen der mutmaßlichen Haupttäter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der 41-Jährige maßgeblich an dem tödlichen Angriff auf den 59 Jahre alten Bewohner eines Reihenhauses auf dem Ulmer Eselsberg mitgewirkt hat.

Demnach drang der Mann in der Nacht vom 5. auf den 6. Januar 2018 zusammen mit zwei Komplizen in das Haus ein, das der 59-Jährige gemeinsam mit seiner 91 Jahre alten Mutter bewohnte. Die Täter stahlen Schmuck im Wert von etwa 10 000 Euro.

Das Landgericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die dem Georgier Mord aus Habgier vorgeworfen hatte. Der Mann und seine russlandstämmige Ehefrau seien überschuldet gewesen und hätten sich deshalb zur Mitwirkung an dem Einbruch bereiterklärt. Die 47-jährige Frau erhielt wegen Mittäterschaft eine dreijährige Freiheitsstrafe.

Sie hatte die 91-Jährige laut Anklage für die Arbeiterwohlfahrt betreut und gewusst, dass sie wertvollen Schmuck im Schlafzimmer aufbewahrte. Zudem soll sie gewusst haben, wie das Reihenhaus und die darin befindliche Wohnung der Opfer gesichert wurde. Während des Einbruchs soll sie im Auto gewartet haben.

Die Einbrecher hätten den 59-Jährigen schwer geschlagen und ihn mit Klebeband geknebelt, obwohl er im Mund blutete, stellte das Gericht fest. Das Opfer habe dadurch keine Luft mehr bekommen. Der Mann starb an den Folgen des Sauerstoffmangels.

Der Verteidiger des 41-Jährigen kündigte gleich nach der Urteilsverlesung einen Antrag auf Revision an. Er sprach von einer Verurteilung auf der Basis von Indizien und lückenhafter Beweisführung. Anders als vom Gericht dargelegt, sei sein Mandant nie in der Wohnung gewesen, sagte Rechtsanwalt Guntram Marx. Er habe lediglich Material für die beiden anderen Täter besorgt, die sich ins Ausland absetzen konnten - darunter das Klebeband. Laut Gerichtsurteil wurde auf dem Klebeband DNA des Angeklagten nachgewiesen.

Schuld am Tod des Hausbewohners sind nach Darstellung der Verteidigung vermutlich die anderen beiden, die ebenfalls aus Georgien stammen. Einer von ihnen befindet sich seit Monaten in Israel in Haft und wartet auf seine Auslieferung, der andere sitzt wegen eines Drogendelikts in Georgien im Gefängnis. (AZ: 2 Ks 21 Js 488/18).