Für Einreisende aus Risikogebieten gilt weiterhin eine zehntägige Quarantänepflicht. Wer die Selbstisolation vorzeitig beenden möchte, kann frühestens am fünften Tag nach der Rückkehr einen Corona-Test machen lassen. Ist das Ergebnis negativ, endet die Quarantäne-Pflicht.
Allerdings gibt es Ausnahmen von der Quarantäne- und Testpflicht. So sind zum Beispiel Durchreisende oder Grenzpendler davon befreit.
Wer am Coronavirus erkrankt war und wieder genesen ist, ist künftig von der Quarantänepflicht befreit - allerdings nur, wenn die Infektion bei Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Die Personen müssen allerdings bei Einreise symptomfrei sein.