Der VGH in Mannheim hatte das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft. Die darin vorgesehene 2G-Regel werde mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, teilte der VGH mit. Damit gilt für den Einzelhandel vorläufig, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit einem aktuellen Corona-Test (3G) in Läden einkaufen dürfen.
Bereits in der vergangenen Woche hatte der VGH erklärt, dass ein Einfrieren der Alarmstufe II mit strikten Einschränkungen vor allem für Ungeimpfte teilweise rechtswidrig sei. Das Land hätte demnach längst in die normale Alarmstufe zurückgehen müssen. Im Einzelhandel wäre dann zum Beispiel statt 2G wieder 3G möglich. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte aber angekündigt, die Regeln in der Alarmstufe anpassen oder sogar verschärfen zu wollen.
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