Stuttgart. Man sei sich in der Koalition einig, dass die im Bundesgesetz vorgesehene Hotspot-Regelung rechtlich nicht umsetzbar sei, hieß es am Montag aus Koalitionskreisen. Eine rechtliche Prüfung des Sozialministeriums hatte zuvor ergeben, dass eine regionale Hotspot-Regelung nicht infrage komme. Die Voraussetzungen, die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes formuliert werden, würden im Südwesten nicht erfüllt. Anders als etwa in Mecklenburg-Vorpommern, wo diese Regelung nach dem 2. April greifen soll, sei die Klinikdichte im Südwesten viel höher. Das heißt, für den Fall einer Überlastung der Krankenhäuser in einem Stadt- oder Landkreis könnten Patienten relativ problemlos in Nachbarkreise verlegt werden.
Hintergrund für die Diskussion ist die neue bundesweite Rechtsgrundlage, welche die Ampel-Koalition im Bund unter offenem Protest der Länder vor kurzem in Kraft gesetzt hatte. Bis zum 2. April können alle Länder noch eine Übergangsfrist nutzen, in der bisherige Regeln bestehen bleiben. Danach fallen auch im Südwesten nach bisherigem Stand so gut wie alle Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen weg.
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