Solo-Selbstständige und Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten, die unter den Folgen der Corona-Krise leiden, können einmalig bis zu 9000 Euro erhalten, die sie nicht zurückzahlen müssen. Für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es maximal 15 000 Euro. Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten sollen bis zu 30 000 Euro bekommen können. Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) betonte, es gehe darum, dass bedrohte Betriebe in einem ersten Schritt offene Rechnungen oder Mieten bezahlen könnten und damit vor der Insolvenz bewahrt würden - aber nicht darum, Corona-bedingte Umsatzeinbußen auszugleichen.
Hoffmeister-Kraut sagte der «Heilbronner Stimme» und dem «Mannheimer Morgen» (Samstag), man diskutiere gerade intensiv, wie auch Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern geholfen werden könne. Zudem forderte sie vom Bund Nachbesserungen bei den Hilfskredit-Richtlinien für Mittelständler. Die Vorgabe, dass es 2019 nicht schon zu einem Ertragsrückgang von mehr als zehn Prozent gekommen sein darf oder die drei wichtigsten Kunden 60 Prozent des Geschäfts ausmachen müssen, schließe viele Südwest-Unternehmen aus.