Vier der fünf Angeklagten waren zu Jugendstrafen zwischen zehn Monaten und einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zudem hatte das Gericht den Besuch einer KZ-Gedenkstätte angeordnet. Die Jugendstrafe eines fünften Angeklagten wurde für eine Bewährungszeit von eineinhalb Jahren ausgesetzt.
Das Gericht sah als erwiesen an, dass die zur Tatzeit zwischen 17 und 19 Jahre alten Deutschen im Mai 2019 aus rassistischen Gründen eine Fackel auf eine Wiese in Erbach geworfen haben, um die dort campenden Roma-Familien zu vertreiben. Dies wertete das Gericht als gemeinschaftliche Nötigung in 45 Fällen. Ein Wohnwagen, in dem eine schlafende Frau mit ihrem neun Monate alten Sohn lag, wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft nur knapp verfehlt.
Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die bereits in der Anklage aber auch noch in ihrem Plädoyer von einer Strafbarkeit wegen versuchten Mordes ausgegangen war, zunächst Revision eingelegt.