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Familie traumatisiert: Haftstrafe für Messerangreifer

Prozess um versuchten Mord
Ein wegen versuchten Mordes Angeklagter (r) steht in einem Verhandlungssaal des Landgerichts. Foto: Linda Vogt/Archiv Foto: dpanitf3
Knapp sieben Jahre soll der Täter in Jugendhaft, weil er den Vater seiner Ex-Freundin mit einem Messer schwer verletzte. Womöglich wird der 20 Jahre alte Afghane aber schon früher abgeschoben.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Er habe das Opfer und dessen Familie aufs schwerste traumatisiert, so fasst die Vorsitzende Richterin Cornelie Eßlinger-Graf die Folgen des Messerangriffs in Plüderhausen (Rems-Murr-Kreis) zusammen. Nichts sei mehr wie vor der Tat: Ein Zuhause zerstört, die Familienmitglieder von Schuldgefühlen und Angstzuständen gebeutelt. Am Dienstag wurde der 20 Jahre alte Täter zu sechs Jahren und zehn Monaten Jugendhaft verurteilt.

Bewaffnet mit einem Fleischmesser war er im Juli 2018 in das Zimmer seiner Ex-Freundin eingestiegen - die damals 19-Jährige war allerdings nicht Zuhause. Als der Vater des Mädchens ihn entdeckte, stach der junge Mann zu: Einmal gegen den Kopf des 53-Jährigen, mindestens sieben weitere Male Richtung Körper.

«Es war Ihnen vollkommen gleichgültig, wohin sie treffen, ob Sie ihn tödlich verletzen», sagte die Richterin. Ebenso wie die Staatsanwaltschaft sieht sie das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt: Das Opfer habe nicht mit einem Einbrecher gerechnet, «wehrlos war der unbewaffnete, unbekleidete Mann in der Nacht sowieso».

Das Opfer ist an dem Verfahren als Nebenkläger beteiligt. Nach dem Angriff hat der Mann Schmerzen und kann zunächst nicht mehr arbeiten. «Weit schlimmer sind die psychischen Verletzungen», so Eßlinger-Graf. Nach der Bluttat sei die Familie vorübergehend aus dem Reihenhaus ausgezogen - ob sie dort auf Dauer jemals wieder leben können, ist laut Richterin ungewiss.

Der Vater hatte vor Gericht betont, dass er dem Täter vergeben möchte. Er wollte allerdings verstehen, wie es zu der Tat kommen konnte. Dazu trug der Angeklagte nur in Teilen bei. Dass er derjenige war, der den Vater angegriffen hatte, gibt er zu. Warum er aber ein 17 Zentimeter langes Messer einpackt, um mit seiner Ex-Freundin über die Trennung zu sprechen - die Antwort blieb er schuldig. Einen Tag zuvor hatte er das Mädchen mit einem Anderen in der Stadt gesehen, wie Eßlinger-Graf hervorhebt: «Sie waren verzweifelt, Sie waren in Ihrer Ehre gekränkt und Sie waren wütend.»

Die Kammer ging - anders als Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft - von einer Reifeverzögerung beim Angeklagten aus, der mit 16 Jahren aus Afghanistan nach Europa floh. Schon viele Jahre zuvor habe er sich weitestgehend alleine durchschlagen müssen: Mit acht Jahren schickten ihn die Eltern auf eine Schule in eine entfernte Stadt, wo er selbst Geld dazu verdienen musste.

Laut Richterin wird der Angeklagte nicht die komplette Strafe absitzen, sondern wegen der Tat aus Deutschland ausgewiesen werden. Der Asylantrag des Mannes war zuvor abgelehnt worden, ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht aber bis heute nicht beendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert. Der Verteidiger beantragte wegen gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von sechs Jahren.

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