Das Gesetz soll in der laufenden Legislaturperiode vom Landtag beschlossen werden und nach der Wahl im März diesen Jhares in Kraft treten. Im Südwesten hatten Grüne und CDU in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Einführung eines entsprechendes Registers zu prüfen. Baden-Württemberg wäre damit das erste Bundesland mit einem gesetzlich verankerten Lobbyregister. Andere Bundesländer haben eine solche Registrierung von Interessensverbänden in der Geschäftsordnung ihrer Parlamente geregelt.
Im Bundestag geriet das Vorhaben im vergangenen Jahr ins Stocken, weil SPD und CDU sich nicht einigen konnten. Strittig war unter anderem, ob das Register sich auch auf die Bundesregierung beziehen soll. Auch in Baden-Württemberg gab es Diskussionen zwischen den Fraktionen, wie weit die Registrierungspflicht reichen sollte. Nun ist in dem Gesetzentwurf laut «Stuttgarter Nachrichten» vorgesehen, dass die Landesregierung selbst regeln soll, wie die Einbeziehung von Verbänden und Organisationen sowie Sachverständigen bei Gesetzentwürfen kenntlich gemacht wird.
Die CDU hatte sich gegen weitreichende Ausnahmen bei der Registrierung gestemmt. Diese gibt es zwar nun, aber nur für Organisationen mit verfassungsrechtlich garantierten Rechten wie etwa Kirchen. «Wir konnten uns überwiegend damit durchsetzen, die Ausnahmen von der Registrierungspflicht auf ein Minimum zu reduzieren; unser eigener Vorschlag war insofern weitgehender», sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU, Nicole Razavi den «Stuttgarter Nachrichten». Auf der anderen Seite sei wichtig, dass die Abgeordneten in ihren Wahlkreisen noch ansprechbar seien, wie in dem Entwurf nun vorgesehen. «Dies war uns als CDU-Fraktion ein ganz zentraler Punkt», sagte sie.