Nur vereinzelt müssten Jugendgruppen ermahnt werden, die verbotenerweise gemeinsam im Freien feiern. In der Regel laufe dies friedlich ab. Lediglich in einem Fall habe es Probleme gegeben. Die Polizei stoße meist auf Einsicht und Verständnis. Sie überwache die Regeln und sei dafür verstärkt sowie mit zusätzlichen Beamten im Einsatz.
Freiburg hatte am Donnerstagabend als erste deutsche Großstadt ein solches Verbot erlassen. Es trat in der Nacht zum Samstag in Kraft und soll zunächst für zwei Wochen gelten. Gruppen im öffentlichen Raum sind verboten. Lediglich alleine, zu zweit oder mit der Familie dürfen Menschen in Freiburg unterwegs sein. Auch Wege zur Arbeit, zum Einkaufen und Tanken sowie für Hilfstätigkeiten sind erlaubt.
Landesweit gelten etwas weniger strenge Regeln als in Freiburg. In Baden-Württemberg sind Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen mit mehr als drei Personen verboten.