Laut dem Verein sollen Arbeitnehmer nach zwei Stunden mit Maske eine Erholungspause von 30 Minuten einlegen. Diese Angaben bezögen sich aber auf mittelschwere Arbeiten, nicht auf Schulunterricht, betonte der 1. Senat. In der Regel müssten Schüler nicht zwei oder mehr Stunden Maske tragen, ohne ungehindert Frischluft einatmen zu können. Bereits im Oktober waren zwei Schüler aus dem Landkreis Ravensburg mit einem Eilantrag gegen das Tragen der Mund-Nase-Abdeckung in Mannheim gescheitert.
Gegen den Beschluss (Az: 1 S 3318/20) vom Mittwoch können keine Rechtsmittel eingelegt werden.