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Stuttgart 21
Gericht legt Vergleich für Grundstückseigentümer vor

Landgericht Stuttgart
Der Schriftzug Landgericht Stuttgart ist am Eingang des Gebäudekomplexes angebracht. Foto: Bernd Weißbrod
Für das Bahnprojekt Stuttgart 21 sind zahlreiche Tunnel gegraben geworden. Betroffene Grundstückseigentümer müssen entschädigt werden. Die Höhe ist der Knackpunkt.

Stuttgart. Im Streit um Entschädigungszahlungen für Grundstückseigentümer im Zuge des Bahnprojekts Stuttgart 21 hat das Stuttgarter Landgericht einen Vergleich vorgeschlagen. Demnach soll ein Ehepaar 900 Euro als Entschädigung enthalten, weil unter zwei Grundstücken in einer Tiefe von etwa 39 Meter ein Tunnel des Milliardenprojekts verläuft, wie der Richter am Mittwoch mitteilte. Die Deutsche Bahn will bislang 778,48 Euro zahlen. Das Regierungspräsidium hatte die Entschädigung auf 1000 Euro festgesetzt und sieht in dieser Summe zugleich einen Betrag für eine Mindestentschädigung.

Grundstückseigentümer müssen eine Entschädigung erhalten, weil der Bahn das Recht eingeräumt worden ist, dass sie die Röhre unter den betroffenen Grundstücken bauen durfte und nun betreiben sowie unterhalten kann. Strittig ist zwischen Bahn und Regierungspräsidium Stuttgart als zuständiger Enteignungsbehörde die Höhe des Geldbetrags, die der Staatskonzern dafür an die betroffenen Grundstückseigentümer zahlen muss.

Das Regierungspräsidium folgte laut Gericht der von der Bahn ermittelten Wertminderung nicht. Die Behörde holte ein eigenes Gutachten ein, setzte einen höheren Betrag an und erwirkte, dass dieser für das Nutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen wurde. Dagegen wehrt sich die Deutsche Bahn nun vor der Baulandkammer des Landgerichts. Die Bahn vertritt die Auffassung, dass das Gutachten des Regierungspräsidiums fehlerhaft sei, wie das Gericht mitteilte. Das Regierungspräsidium wollte in der Verhandlung von der Forderung nach einer Mindestentschädigung nicht abrücken. Das Landgericht wies darauf hin, dass es Zweifel an deren Rechtmäßigkeit habe.

Die Bahn ist gegen die Mindestentschädigung, weil jede Zahlung vom Einzelfall abhängig sei - beispielsweise die Lage des Grundstücks oder, in welcher Tiefe die Fläche unterfahren werde.

Der Richter sagte, dass es in dem Verfahren um einen Einzelfall gehe und nicht um die Richtigkeit von Gutachten. Es gibt keine genauen Vorgaben, wie sich so eine Wertminderung errechnet. Die Geldleistung wird gezahlt für etwaige Beeinträchtigungen durch Lärm oder eine schlechtere Kreditwürdigkeit wegen des Tunnels unter dem Grundstück.

Alle Beteiligten können sich nun überlegen, ob sie den Vergleich annehmen. Erst kürzlich hatten die erneut stark steigenden Kosten für das Großbauprojekt für Schlagzeilen gesorgt. Nach aktuellen Annahmen summieren sich die Investitionen für den Bau des Stuttgarter Tiefbahnhofs und weiterer Projekte auf mehreren Trassen auf mindestens rund 9,15 Milliarden Euro.

Landgericht Stuttgart

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© dpa-infocom, dpa:220413-99-907028/4