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Gericht verhandelt Klage von Flüchtling gegen Land

Flüchtling verklagt Land wegen Einsatz in LEA Ellwangen
Ein Polizeifahrzeug vor der LEA Ellwangen. Foto: Stefan Puchner/dpa/Archiv
Eine Razzia in der Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen macht 2018 bundesweit Schlagzeilen. Durch die Klage eines Flüchtlings gegen das mutmaßlich rechtswidrige Vorgehen der Polizei hat der Einsatz nun auch ein juristisches Nachspiel.
Ellwangen (Jagst).

Stuttgart (dpa/lsw) - Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart wird am heutigen Donnerstag (10.00 Uhr) die Klage eines Flüchtlings gegen das Land Baden-Württemberg verhandelt. Der Mann richtet sich damit gegen das seiner Ansicht nach unverhältnismäßige Vorgehen der Polizei bei einem Einsatz in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Ellwangen und während seiner Abschiebung im Jahr 2018. Wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte, soll mit dem Verfahren eine mögliche Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen überprüft werden.

Der Mann aus Kamerun war nach Angaben des Gerichts während seines laufenden Asylverfahrens in der LEA in Ellwangen untergebracht, als es dort im Mai 2018 eine Razzia der Polizei gab. Wenig später, im Juni 2018, wurde er demnach nach Italien abgeschoben. Gegen die polizeilichen Maßnahmen bei beiden Einsätzen richtet sich der 31-Jährige mit seiner Klage.

Im April und Mai 2018 hatte es wegen der Abschiebung eines Flüchtlings Ausschreitungen in der LEA Ellwangen gegeben, die bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt hatten. Bei der geplanten Abschiebung eines Mannes aus Togo hatten sich mehr als Hundert Flüchtlinge mit dem Mann solidarisiert und zum Teil gewaltsam versucht, die Abschiebung zu verhindern. Polizisten sahen sich durch die Menge bedroht und zogen sich zurück. Drei Tage später durchsuchten Hunderte Beamte stundenlang die Flüchtlingsunterkunft und brachten den Togoer schließlich in ein Abschiebegefängnis. An der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes entzündete sich in der Folge eine Debatte. Der Einsatz kostete nach Angaben des Innenministeriums rund 360 000 Euro.

Der Kläger beschuldigt die Polizei, bei dem Einsatz im Mai elf Flüchtlinge, darunter er selbst, «zum Teil erheblich verletzt» zu haben. Zudem beklagt er die «traumatisierenden Umstände» seiner Abschiebung. Wie die Anwälte des Mannes mitteilten, soll die Polizei bei der Razzia und bei der Abschiebung des Mannes ohne richterliche Beschlüsse in das Zimmer ihres Mandanten eingedrungen sein.

Nach der Razzia in der Flüchtlingsunterkunft hatte der Mann zusammen mit anderen Flüchtlingen eine Kundgebung in Ellwangen organisiert, bei der nach seinen Angaben erstmals auch die Sicht der Flüchtlinge geäußert werden sollte. Kurz darauf wurde der Mann abgeschoben. Der 31-Jährige ist nach eigenen Angaben Ende 2018 wieder nach Deutschland eingereist. Über einen damals gestellten Asylantrag sei bislang nicht entschieden worden. Für den Vormittag hat eine Unterstützergruppe des Klägers eine Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart angekündigt.

© dpa-infocom, dpa:210217-99-483313/4