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Gericht will im Streit um Kontogebühren urteilen

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes zur Gebührenpraxis bei Banken schlug im vergangenen Jahr hohe Wellen. Nun soll ein Stuttgarter Gericht in einem konkreten Fall entscheiden.
Stuttgart.

Stuttgart (dpa/lsw) - Das Stuttgarter Landgericht will am heutigen Dienstag (13.00 Uhr) im Streit zwischen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Volksbank Welzheim (Rems-Murr-Kreis) ein Urteil verkünden. Im Kern geht es bei der komplizierten Auseinandersetzung um die rückwirkende Erstattung von Kontoführungsgebühren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dazu im vergangenen Jahr ein wichtiges Urteil gefällt.

Die Welzheimer Bank hatte rund 7000 Kunden angeboten, ihre Kontoführungsgebühr nicht anzuheben, wenn sie dafür auf die Rückerstattung von Gebühren verzichteten. Andernfalls drohe die Kündigung des Kontos. Ein Kunde wollte das nicht hinnehmen und wandte sich an die Verbraucherschützer.

Wie ein Experte der Verbraucherzentrale sagte, handele es sich in Stuttgart um das erste Urteil nach der Grundsatzentscheidung des BGH. Dieser hatte im April 2021 entschieden, dass die bisherige Gebührenerhöhungspraxis von Banken nicht rechtens ist. Nach Ansicht der Richter sind Änderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam, wenn sie nur aufgrund einer stillschweigenden Zustimmung wirksam werden. Ein Kunde müsse bei einer Gebührenerhöhung aktiv Ja sagen, damit sie rechtens sei.

© dpa-infocom, dpa:220214-99-125893/2

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