So sehen das auch der Bund und die Landesregierung. Wesentlicher Maßstab für zu ergreifende Maßnahmen soll nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz die Zahl aufgenommener Corona-Patienten in den Kliniken je 100.000 Einwohner in sieben Tagen sein. Es sollen aber auch andere Indikatoren berücksichtigt werden, etwa die verfügbaren Intensivkapazitäten und die Zahl der Geimpften. Die Länder sollen dann selbst Schwellenwerte festsetzen.
Bisher sind im Bundesgesetz einheitliche Werte genannt, ab welcher Inzidenz die Länder oder Behörden vor Ort einschreiten sollen: ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen zum Beispiel mit «umfassenden Schutzmaßnahmen». Die landesweite Inzidenz beträgt derzeit 91,0.
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