Die Regelung sieht vor, dass in der Lehre auf die Verwendung von getöteten Tieren verzichtet werden soll, sofern «wissenschaftlich gleichwertige Lehrmethoden und -materialien zur Verfügung stehen» oder die mit dem Studium bezweckte Berufsbefähigung das zulasse. Die Hochschulen sollen zudem Lehrmethoden entwickeln, um Tierversuche zu vermeiden.
Den Hochschulen und auch der CDU geht das zu weit, sie fürchten um die Qualität der Lehre und um den Wissenschaftsstandort insgesamt. Die Grünen hingegen wollen die Vorgaben nicht lockern und verweisen darauf, dass man sich längst einig gewesen sei. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) sagte, die Sorge um die Freiheit der Wissenschaft sei unbegründet. In anderen Bundesländern gebe es bereits ähnliche Regelungen.