Es bleibe der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung. Dieser rechtfertige aber keine U-Haft mehr. Ob der Haftbefehl aufgehoben wird, muss das Gericht entscheiden.
Die Vergewaltigungsvorwürfe gegen die zehn anderen Angeklagten bleiben bestehen, wie der Staatsanwalt sagte. Angeklagt in dem Ende Juni begonnen Prozess sind elf Männer von 18 bis 30 Jahren - die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Sie sitzen seit ihren Festnahmen alle in Untersuchungshaft. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober 2018 die 18-Jährige nachts in Freiburg nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vor der Diskothek vergewaltigt zu haben. Sie bestreiten dies oder schweigen zu den Vorwürfen. Einen Termin für mögliche Urteile gibt es laut Gericht noch nicht (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19).
Pressemitteilungen des Gerichts zu dem Fall
Pressemitteilung der Polizei zu dem Fall
Pressemitteilung zur ersten Anklage